27. Mai 2025
In unserer aktuellen Version haben wir die Benutzererfahrung (UX) in mehreren Dialogen verbessert.
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter nicht versehentlich mehr Urlaub in einem Jahr buchen als im Vertrag festgelegt, gibt es jetzt sowohl beim Beantragen als auch beim Genehmigen von Urlaub einen gut sichtbaren Warnhinweis, wenn der zur Verfügung stehende Urlaubsanspruch überschritten wird.
Achtung! Sie können Anträge, die über den eigentlichen Anspruch hinausgehen, weiterhin genehmigen. Der negative Resturlaub wird jedoch nicht automatisch ins nächste Jahr übernommen. Sie müssen das Konto also bei Bedarf manuell im folgenden Jahr korrigieren.
Wenn Sie mit Besetzungen und offenen Diensten arbeiten, stehen Ihnen mit der neuen Version mehrere neue Komfortfunktionen zur Verfügung.
Mehrere bereits vollständig besetzte offene Dienste schließen Sie jetzt mit nur einem Klick, sodass Sie keine weiteren Bewerbungen dafür erhalten. Gleichzeitig können Sie unvollständige Besetzungen einfacher als offene Dienste ausschreiben. Das funktioniert pro Besetzung, für einen ganzen Tag oder sogar für die gesamte Woche. Die Beschränkung, dass offene Dienste nicht in der Vergangenheit erstellt werden können, gilt weiterhin.
Die Option, die Terminal-PIN eines Mitarbeiters zurückzusetzen, wurde in den Reiter Berechtigungen verschoben und kann direkt mittels eines Schalters ausgelöst werden.
In der Mitarbeiterverwaltung und im Dialog zum Erzeugen von Berichten werden Ihre Mitarbeiter angezeigt. Für eine bessere Übersicht haben wir dort die Zeilenanzahl erhöht. Der Standardwert liegt bei 10 Mitarbeitern, Sie können aber nun bis zu 50 Mitarbeiter pro Tabellenseite anzeigen lassen. Das System merkt sich Ihre Auswahl für den verwendeten Browser.
Wenn Sie beim Internetkalender die Synchronisation von Diensten und Abwesenheiten gewählt haben, werden an Tagen mit Abwesenheiten jetzt keine Dienste mehr übertragen.
Bislang wurden gruppierte Kürzel lediglich nach Beginnzeit sortiert. Ab sofort können Sie diese auch nach alphabetischer Reihenfolge anordnen.
Ab sofort steht bei der Wahl des Ferien- und Feiertagskalenders von Arbeitsbereichen und neuen Mandanten auch Luxemburg zur Verfügung.
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