Avatare und Pausenzeitprüfung in biduum | Lesen Sie mehr!

18. Mai 2020

Wir werden bunter und können Pausenzeiten prüfen! biduum unterstützt nun Avatare für Sie und Ihre Mitarbeiter. Außerdem prüfen wir nun die Pausen nach den gängigen gesetzlichen Regelungen und warnen Sie bei Problemen.

biduum® wird bunter – Automatisch generierte Avatare

Eine unserer auffälligsten Änderungen der letzten Monate: Sie und Ihre Mitarbeiter besitzen nun automatisch generierte Avatar-Bilder. Dazu erzeugt biduum® aus den Initialen des Vor- und Nachnamens ein bis zu vier Zeichen langes Handzeichen. Zusammen mit einer zufälligen Farbe erstellt das System damit einen Avatar.

Ihnen gefällt die Farbe Ihres Avatars nicht? Ihr Kollege hat die gleichen Initialen? Gar kein Problem! In den Stammdaten des Mitarbeiterdialogs (Hauptmenü > Mitarbeiter > Mitarbeiter bearbeiten > Stammdaten) können Sie als Planer oder Administrator sowohl das Handzeichen bzw. die Initialen als auch die Farbe zur Generierung des Bildes ändern.

Avatar in den Stammdaten

Wie Sie in unserem Bild bereits erkennen können, begegnet Ihnen der Avatar an vielen Stellen innerhalb von biduum®. Sei es in der Menüleiste, den Mitarbeiterlisten der verschiedenen Planungsdialoge, im Terminal oder der Team-Info in den Dienstdetails des Mitarbeiterportals. Die Avatare lassen auf einen schnellen Blick erkennen um welchen Mitarbeiter es geht.

Aber damit wollen wir es nicht bewenden lassen – in einer der nächsten Versionen erweitern wir die Avatare um die Möglichkeit eigene Profilbilder zu nutzen!

Pausenzeitprüfung nach den Arbeitszeitgesetzen

Eine wichtige Kontrolle bei der Arbeitszeiterfassung ist die Einhaltung der länderspezifischen Arbeitszeitgesetze. Neben der bestehenden Ruhezeitprüfung haben wir biduum® um eine Prüfung der Pausenzeiten erweitert. Die Überprüfung ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz verfügbar.

Pausenzeitprüfung Deutschland
Pausenzeitprüfung Deutschland
Pausenzeitprüfung Österreich
Pausenzeitprüfung Österreich
Pausenzeitprüfung Schweiz
Pausenzeitprüfung Schweiz

Die Pausenzeitprüfung berücksichtigt nicht nur, ob eine Pause mit entsprechender Länge nach der vorgeschriebenen Zeit eingeplant wurde. Sie prüft auch, ob die gesetzlich geregelte Mindestlänge einer Teilpause eingehalten wird.

Beachten Sie bitte, dass wir leider keine betriebsspezifischen Sonderregelungen prüfen können, sondern lediglich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen prüfen und Sie bei Abweichungen mit einer Meldung warnen.

Im obigen Beispiel sehen Sie die Warnungen beim Definieren von neuen Diensten. Die Warnungen erhalten Sie jedoch auch in der Detailansicht der Zeiterfassung als Planer und Mitarbeiter.

Weitere Details zum Arbeitszeitgesetz und den Pausenzeitregelungen in Deutschland finden Sie in unserem Lexikon.

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