27. Nov 2023
In bestimmten Branchen und Betrieben ist es verpflichtend oder üblich, dass ein Dienstplan vor seiner Veröffentlichung durch einen dazu berechtigten Mitarbeiter, typischerweise einen Vorgesetzten, genehmigt werden muss.
Dieser Mitarbeiter (Genehmiger) prüft im Rahmen der Genehmigung, ob der Dienstplan die verschiedenen betrieblichen, gesetzlichen, tariflichen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien erfüllt, die Voraussetzungen für die Genehmigung darstellen.
Mit der neuen Version von biduum® können Sie die Genehmigungspflicht für die Dienstplanung für jeden Arbeitsbereich (Abteilung, Station, Team) einstellen.
Dazu gibt es im Dialog Arbeitsbereiche definieren eine neue Option zum Aktivieren der Genehmigung. An dieser Stelle kann zudem eingestellt werden, wie viele Tage vor Monatsbeginn die Genehmigungspflicht endet.
In den Mitarbeiter-Berechtigungen gibt es neben dem Recht zur Dienstplanung nun zusätzlich das Recht zur Genehmigung eines Arbeitsbereiches.
Wurde die Genehmigungspflicht für einen Arbeitsbereich aktiviert, so ändert sich der Planungsprozess:
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