Genehmigung des Dienstplans

27. Nov 2023

Genehmigungspflicht im Dienstplan

In bestimmten Branchen und Betrieben ist es verpflichtend oder üblich, dass ein Dienstplan vor seiner Veröffentlichung durch einen dazu berechtigten Mitarbeiter, typischerweise einen Vorgesetzten, genehmigt werden muss.

Dieser Mitarbeiter (Genehmiger) prüft im Rahmen der Genehmigung, ob der Dienstplan die verschiedenen betrieblichen, gesetzlichen, tariflichen und arbeitswissenschaftlichen Kriterien erfüllt, die Voraussetzungen für die Genehmigung darstellen.

Mit der neuen Version von biduum® können Sie die Genehmigungspflicht für die Dienstplanung für jeden Arbeitsbereich (Abteilung, Station, Team) einstellen.

Einstellungen zur Genehmigung

Dazu gibt es im Dialog Arbeitsbereiche definieren eine neue Option zum Aktivieren der Genehmigung. An dieser Stelle kann zudem eingestellt werden, wie viele Tage vor Monatsbeginn die Genehmigungspflicht endet.

In den Mitarbeiter-Berechtigungen gibt es neben dem Recht zur Dienstplanung nun zusätzlich das Recht zur Genehmigung eines Arbeitsbereiches.

Genehmigungspflicht Arbeitsbereiche
Rechte Mitarbeiter

Dienstplanung mit aktiver Genehmigungspflicht

Wurde die Genehmigungspflicht für einen Arbeitsbereich aktiviert, so ändert sich der Planungsprozess:

  1. Nach Fertigstellung des Dienstplans kann der Dienstplaner diesen nicht direkt veröffentlichen, sondern muss zunächst die Genehmigung anfragen. Solange die Genehmigungsanfrage läuft, kann der Dienstplan nicht geändert werden.
  2. Die Genehmigung kann von einem dazu berechtigten Benutzer entweder erteilt oder abgelehnt werden. Erteilt ein Genehmiger die Genehmigung, so wird der Dienstplan automatisch veröffentlicht. Die Mitarbeiter können diesen dann per App einsehen.
  3. Lehnt ein Genehmiger die Genehmigung ab, so muss er diese Entscheidung begründen. Anschließend kann der Dienstplan vom Dienstplaner verbessert werden, um danach einen weiteren Genehmigungsanlauf zu starten.
Genehmigung anfragen
Anfrage genehmigen

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