Die PpUGV umfasst ab 2022 einige neue und fachspezifische Bereiche wie Geburtshilfe und Neonatologische Pädiatrie.
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In der PpUGV sind personelle Untergrenzen für bestimmte, als pflegesensitiv eingestufte Bereiche von Krankenhäusern und Kliniken festgelegt. Sie sollen eine sichere Patientenversorgung gewährleisten und bestimmen die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft einer Station.
Holger Montag, 17.01.2022