Wie sind die Regelungen zur Ruhezeit?

Holger Montag

Autor:
Veröffentlicht am: 13.02.2025


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Ruhezeit: Regeneration und Erholung

Unsere Serie "Dienstplan-Wissen" bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen rund um die Personaleinsatzplanung aufzufrischen und zu erweitern. Nach unseren Blog-Beiträgen zum rollierenden Schichtplan, der richtigen Urlaubsplanung, den Kriterien einer guten Dienstplanung, dem Ausfallmanagement und der Auswahl von Planstrukturen befassen wir uns diesmal mit Vorschriften zur Ruhezeit und erläutern die Ausnahmen, in denen sie nicht in vollem Umfang angewandt werden müssen.

Ruhezeit-Regelungen für die DACH-Region

Die folgenden Regelungen beziehen sich vorwiegend auf die deutsche Gesetzgebung. Ein gesonderter Abschnitt beschäftigt sich aber auch mit den in Österreich und der Schweiz (D-A-CH) geltenden Vorschriften.

Definition und rechtliche Regelungen zur Ruhezeit

Eine Ruhezeit ist – kurz und fachmännisch ausgedrückt – die arbeits- und unterbrechungsfreie Zeit zwischen zwei Diensten und dient der Erholung. Bei vielen Arbeitnehmern entspricht sie der Freizeit zwischen nachmittäglichem Feierabend und morgendlichem Arbeitsbeginn. 

Im Schichtbetrieb wechseln die Einsatzzeiten, weshalb auch die maximale Arbeitszeit pro Arbeitstag (Höchstarbeitszeit) gemäß Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) zu beachten ist. Sie liegt bei acht, in Ausnahmefällen bei zehn Stunden.

Die Ruhezeit dient der Erholung des Mitarbeiters.

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Diese muss mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wird sie unterbrochen, beginnt die elfstündige Ruhezeit erneut von vorne. Bei Überstunden, Mehrarbeit und Bereitschaftsdiensten kann dies dazu führen, dass ein Mitarbeiter seinen ursprünglich geplanten, nächsten Dienst nicht antreten kann. Insbesondere für Rufbereitschaften gelten daher Ausnahmeregelungen.

Am siebten Tage sollst du ruh‘n

Arbeitnehmer dürfen laut § 9 des Arbeitszeitgesetzes an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen von dieser Ruhezeit gelten für wenige Branchen wie Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehr und die Polizei, aber auch für Gaststätten, den Rundfunk, Verkehrsbetriebe oder Messeveranstalter.

Neben der regulären 11-Stunden-Ruhezeit ist auch laut Artikel 3 der EU-Arbeitszeitrichtlinie innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums eine Ruhezeit von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Tägliche und wöchentliche Ruhezeit sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) übrigens zwei autonome Rechte, die unbhängig voneinander gewährt werden müssen (EuGH-Urteil vom 2. März 2023 in der Rechtssache C-477/21).

Ruhezeiten im Schichtbetrieb

Geteilte Dienste: In manchen Branchen wie der Gastronomie üblich.

Manche Beschäftigte arbeiten mehrmals an einem Tag in unterschiedlichen Schichten. Diese so genannten geteilten Dienste sind bei Arbeitnehmervertretungen ungern gesehen, - weil sie die Freizeit und damit die Erholung von Mitarbeitern auf Zeitfenster begrenzen -, in manchen Branchen wie der Gastronomie aber nicht unüblich. 

Arbeitet etwa eine Servicekraft von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am selben Tag von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, so gilt die Zeit zwischen diesen Schichten nicht als Ruhezeit, sondern als (besonders lange) Ruhepause an demselben Arbeitstag. Die eigentliche Ruhezeit beginnt erst um 20:00 Uhr, die Servicekraft dürfte also frühestens um 07:00 Uhr des Folgetages wieder arbeiten. Besonders bei geteilten Diensten sollte man die gesetzliche Höchstarbeitszeit im Auge behalten.

Bei Nachtschichten ist nach einer Arbeitszeit von 8 beziehungsweise 10 Stunden ebenfalls eine 11-stündige Pause einzuhalten. Wer also von 00:00 bis 08:00 Uhr eingesetzt war, darf frühestens um 19:00 Uhr desselben Tages wieder eingeplant werden. Da nächtliches Arbeiten besonders anstrengend für den Organismus sind, wird für Nachtdienste eine Ruhezeit von 24 Stunden empfohlen.

Regelung in Österreich und der Schweiz

Auch in Österreich und der Schweiz gilt eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Diensten/Schichten. In beiden Ländern kann die ununterbrochene Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden, sofern innerhalb der nächsten zehn beziehungsweise 14 Kalendertage andere Ruhezeiten entsprechend verlängert werden. Unterschiede gibt es bei Ausnahmeregelungen, etwa zur Schicht- oder Wochenendarbeit. Näheres erfahren Sie in unserem Lexikon-Artikel zur Ruhezeit.

Jugendschutz und Betriebsrat

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (§13 JArbSchG) finden sich wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit darüber hinaus spezielle Regelungen zur Ruhezeit. So gilt für Jugendliche eine ununterbrochene Ruhe- beziehungsweise Freizeit von mindestens 12 Stunden.

Existiert ein Betriebsrat, muss dieser gemäß § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die Einhaltung der Ruhezeitvorschriften achten und darf gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmen.

Für Jugendliche gilt eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden.

Keine Regel ohne Ausnahmen: Branchenspezifische Ruhezeiten

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes bezüglich der Ruhezeit gelten generell für alle Arbeitnehmer. Sollte man meinen. Abgesehen von den bereits genannten Ausnahmeregelungen können Ruhezeiten allerdings branchenbezogen durch Gesetze, Dienstanweisungen, Richtlinien, Verordnungen, Tarif- und Arbeitsverträge abgeändert werden.

In der Landwirtschaft darf die Ruhezeit verkürzt werden - beispielsweise zum Einbringen der Ernte.

In Bereichen wie Krankenhäusern, der Pflege und Betreuung von Menschen, der Landwirtschaft, - etwa zur Erntezeit -, in Verkehrsbetrieben, dem Rundfunk oder der Gastronomie kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf zehn Stunden verkürzt werden. Allerdings dürfen auch in diesen Fällen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden und der Gesundheitsschutz muss gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2-4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) durch einen Zeitausgleich gewährleistet sein.

Hier gilt: Binnen eines Monats muss als Ausgleich an einem Tag mindestens eine ununterbrochene 12-Stunden-Ruhezeit gewährt werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Stillende oder schwangere Frauen sind von diesen Ausnahmeregelungen ausgenommen. Ihnen steht in jedem Fall eine 11-stündige Ruhezeit zu. Eine Abweichung - selbst mit Zustimmung der Frau - ist nicht vorgesehen. Bei Nichteinhaltung handelt der Arbeitgeber gemäß Mutterschutzgesetz ordnungswidrig (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).

Wann darf die gesetzliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden?

Etliche Berufsgruppen sind an eigene Gesetze und Verordnungen gebunden. Für Berufskraftfahrer zählt beispielsweise die EG-Verordnung Nr. 561/2006 , in der etwa (reduzierte) tägliche Ruhezeiten sowie die zulässigen Lenkzeiten für LKW aufgeführt sind. Die Brandschutzgesetze der Länder regeln wiederum, welche Ruhezeiten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen einhalten müssen, ehe sie wieder ihrem Hauptjob nachgehen dürfen.

Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften dürfen gemäß §7 Abs. 4 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) über Ruhezeiten ebenfalls mitbestimmen.

Beten für die Ruhezeit? Auch Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen diese variieren.

Und dann gibt es da noch Tarifverträge und Dienstanweisungen, die ebenfalls abweichende Regelungen enthalten können. Gemäß § 7 Abs. 1 ArbZG (die so genannte Tariföffnungsklausel des Arbeitszeitgesetzes) kann die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden (also auf neun Stunden) verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird. Dessen Bemessungsgrundlage können die Tarifvertragsparteien selbst definieren.

Übernahme von tariflichen Regelungen

Übrigens können nicht tarifgebundene Betriebe Regelungen aus denjenigen Tarifverträgen übernehmen, die bei einer Tarifbindung für sie gelten würden. Damit verbunden ist allerdings die Übernahme der gesamten tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit. Außerdem ist eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung abzuschließen.

Ruhezeit während Bereitschaftsarbeit

Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Arbeitsbereitschaft und den Bereitschaftsdienst. Im Gegensatz zu diesen Bereitschaftsarbeiten gilt Rufbereitschaft jedoch als Ruhezeit, da der jeweilige Mitarbeiter möglicherweise gar nicht zum Einsatz kommt. Muss er aber während der Rufbereitschaft arbeiten, beginnt seine Ruhezeit anschließend wieder von vorne.

Bei besonderen Tätigkeiten gelten Ausnahmeregelungen zur Ruhezeit.

Eine Ausnahme stellen im Arbeitszeitgesetz Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dar (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Erfolgt ein Einsatz der Mitarbeiter während ihrer Rufbereitschaft, - bei Ärzten oder in der Pflege eher Regel als Ausnahme -, beginnt die Ruhezeit nicht automatisch von neuem. Wurde sie um nicht mehr als die Hälfte (also 5,5 Stunden) verkürzt, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden.

Auch für den öffentlichen Dienst gelten Ausnahmen. Die Aufsichtsbehörden können gemäß § 15 ArbZG bei sämtlichen Bereitschaftsarbeiten abweichende Regelungen zu Lage und Dauer der Ruhezeit bewilligen. Gleiches gilt für besondere Tätigkeiten, etwa "zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken". Weitere Ausnahmen sind zulässig, soweit sie "im öffentlichen Interesse" dringend nötig werden.

In welchen Fällen darf die Ruhezeit verletzt werden?

Die Ruhezeit muss als gesetzliche Regelung eingehalten werden. Eine Verletzung ist laut Arbeitszeitgesetz lediglich in wenigen Außergewöhnlichen Fällen gestattet, die ebenfalls im Arbeitszeitgesetz berücksichtigt sind. Dazu zählen unter anderem "unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen" ebenso wie Arbeiten, die "das Verderben von Lebensmitteln oder Rohstoffen verhindern" oder "deren Nichterledigung einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würde".

Die Grenze zwischen einem echten Notfall und einem relativ vorhersehbaren, regelmäßig auftretenden personellen Engpass (zum Beispiel in der Pflege und Betreuung von Personen) ist zuweilen fließend. Daher gilt die Auslegung des entsprechenden Paragraphen (§14 ArbZG) als rechtlich umstritten.

Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung der Ruhezeiten achten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach oder missachten sie gar vorsätzlich, drohen gemäß § 22 ArbZG hohe Bußgelder bis zu 30.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen. Eine Aufzeichnung der Arbeits- und Ruhezeiten ist also empfehlenswert. Für Berufskraftfahrer ist sie ohnehin vorgeschrieben.

Dienstplanung hinter Gittern? Bei Missachtung der Ruhezeit drohen Arbeitgebern sogar Freiheitsstrafen.

Arbeits- und Ruhezeiten dokumentieren: Die Zeiterfassung

Was nicht nur für Fernfahrer gilt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits 2022 festgestellt, dass Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit zur Zeiterfassung zur Verfügung stellen müssen (hierüber hatten wir im Blog-Beitrag Das BAG und die generelle Zeiterfassung: Ein Paukenschlag? berichtet). 

Klar - auch ohne digitalen Dienstplan kann man die (Ruhe-)Zeit im Auge behalten.

Damit werden indirekt neben den geleisteten Arbeitszeiten auch die "dazwischen" liegenden Ruhezeiten dokumentiert. Fehlt eine solche Zeiterfassung, ist der Nachweis von Ruhezeiten ebenso schwierig wie der von geleisteteten Arbeitszeiten. Was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen und neben den genannten Strafen auch Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen kann. 

Verwendet man hingegen digitale Dienstpläne, haben Mitarbeiter ihr Zeitkonto immer im Blick, werden automatisch an Ruhezeiten erinnert und Arbeitgeber kommen gleich mehreren rechtlichen Verpflichtungen nach. Obendrein ersparen sie sich möglicherweise so manche gerichtliche Auseinandersetzung wegen Ruhezeitverletzungen.

biduum: Unterstützung beim Einhalten von Ruhezeiten

Perfekt (nicht nur) für die Erfassung von Ruhezeiten geeignet ist ein Online Dienstplan wie biduum, der Personalverantwortliche wie auch Mitarbeiter bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützt und auf eine Verletzung der Ruhezeit mit einer Warnmeldung reagiert. So können Verstöße unterbunden, der Dienstplan eingehalten und die notwendige Erholung der Mitarbeiter gewährleistet werden. biduum bietet aber noch viel mehr - zum Beispiel eine mobile Urlaubsplanung - und bis zu fünf Mitarbeiter werden immer gratis geplant!

Sie haben noch offene Fragen? Wahrscheinlich finden Sie die Antworten im entsprechenden Beitrag des SIEDA Lexikons zur Ruhezeit, der noch weitaus mehr FAQs, Fallbeispiele und Details enthält.

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