PpUGV 2023: Drei neue Bereiche und eine Alternative?

Holger Montag

Autor:
Veröffentlicht am: 02.02.2023


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PpUGV 2023: Drei neue Bereiche und eine Alternative?

Die PpUGV im SIEDA-Blog

Bereits in unseren vorangegangenen Blog-Artikeln PpUGV 2022: Neues Jahr, neue Bereiche, PpUGV 2021: Was ist neu?,  PpUGV – Flop oder Top? Wir analysieren für Sie. und PpUGV – Wie läuft die Umsetzung? Was hat sich getan? haben wir die Entwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) seit ihrer Einführung im Jahr 2019 verfolgt. So können Sie deren Grundlagen, ihren Werdegang und die Kritik an ihr nochmal nachlesen.

Nochmal ganz kurz - Was regelt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)?

In der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sind personelle Untergrenzen für bestimmte, als pflegesensitiv eingestufte Bereiche von Krankenhäusern und Kliniken festgelegt. Sie sollen eine sichere Patientenversorgung gewährleisten und bestimmen die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft einer Station.

Eigentlich sollten solche Kennzahlen durch die Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) definiert werden. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Daher sah sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gezwungen, als "Übergangslösung" die PpUGV auszuarbeiten und einzusetzen. Sie trat zum 1. November 2019 in Kraft.

Die PpUGV bestimmt die maximale Anzahl von Patienten je Pflegekraft.

Foto: istock/#512978084/andresr

Die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik Richtlinie (PPP-RL)

Personelle Untergrenzen bestehen auch im Bereich Psychiatrie und Psychosomatik. Dort werden sie durch die Richtlinie PPP-RL bestimmt. Mit ihr beschäftigte sich unser Blog-Artikel PPP-RL: Das Leben ist eine Baustelle

Was ist neu in 2023?

In den vergangenen Jahren wurden die bereits seit 2019 als pflegesensitiv eingestuften Bereiche nach und nach um weitere Bereiche ergänzt und fachspezifisch erweitert. Zuletzt stießen 2022 die Orthopädie, die Gynäkologie und Geburtshilfe, die Spezielle Pädiatrie und die Neonatologische Pädiatrie hinzu.

Ab 01.01.2023 sind auch

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, 
  • Rheumatologie und 
  • Urologie

als pflegesensitive Bereiche eingestuft.

Pflegepersonaluntergrenzen 2023

Ab 2023 gelten folgende Pflegepersonaluntergrenzen (Anzahl Patienten je Pflegekraft):

Pflegesensitiver BereichTagschichtNachtschicht
Intensivmedizin23
Geriatrie1020
Kardiologie1022
Herzchirurgie715
Unfallchirurgie1020
Neurologie1020
Neurologische Schlaganfalleinheit (Stroke Units)35
Neurologische Frührehabilitation512
Allgemeine Chirurgie1020
Innere Medizin1022
Orthopädie1020
Allgemeine Pädiatrie610
Pädiatrische Intensivmedizin23
Spezielle Pädiatrie614
Neonatologische Pädiatrie3,55
Gynäkologie und Geburtshilfe7,515
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde1022
Urologie1022
Rheumatologie1330

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und AOK (Stand: 1. Januar 2023)

Hinweis: Gegenwärtig sind in der Tabelle des BMG nicht alle pflegesensitiven Bereiche aufgeführt.

Gynäkologie und Geburtshilfe werden entlastet

In der Gynäkologie und Geburtshilfe entfallen ab 2023 weniger Patienten je Station.

Foto: istock/#1089689612/pixelfit

Abgesehen von den 2023 neu hinzugekommenen, pflegesensitiven Bereichen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie entsprechen diese Zahlen weitgehend denen des Vorjahres. 

Eine Ausnahme bildet der Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe. Während der Tagschicht entfallen auf eine Pflegefachkraft statt wie bislang 8 künftig nur noch 7,5 Patientinnen.

Außerdem müssen für diesen Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe die maximal anrechenbaren Anteile an Hebammen mitberücksichtigt werden. Sie betragen 10 Prozent während der Tag- und 5 Prozent während der Nachtschicht.

Die Einhaltung der Untergrenzen wird anhand von Durchschnittswerten der Personalbesetzung dokumentiert, bezogen auf die einzelnen Monate. Dabei wird zwischen verschiedenen Schichten und Stationen differenziert. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen.

Bei Unterschreitung der Personaluntergrenzen drohen Vergütungsabschläge für die Krankenhäuser. Allerdings sieht die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für alle pflegesensitiven Bereiche Ausnahmetatbestände vor. So müssen die Pflegepersonaluntergrenzen beispielsweise bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen nicht eingehalten werden (§ 7 Satz 1 Nummer 2 PpUGV). Eine solche Ausnahme liegt etwa bei Epidemien oder Großschadensereignissen vor.

Eine Epidemie zählt zu den Ausnahmetatbeständen bei der PpUGV.

Foto: istock/#1202557009/Powerofflowers

Weiterhin Kritik an der PpUGV

Seit ihrer Einführung steht die PpUGV unter Kritik - und das nicht nur arbeitgeberseitig. Zu teuer sei sie und zu ineffizient sowieso. Unter anderem, weil sie durch die Definition von Mindestbesetzungen lediglich eine "patientengefährdende Pflege" verhindere, bemängelte etwa die Gewerkschaft ver.di. 

Ist die PPR 2.0 besser zur Personalberechnung geeignet?

Foto: istock/#1353357512/gorodenkoff

Zum einen bezögen sich die starren Vorgaben nicht auf die tatsächlich benötigten Leistungen. Auch werde mit ihr weder eine wirklich gute Pflege befeuert noch für Neueinstellungen gesorgt. Im Gegenteil: Teilweise würden Patienten aus pflegesensitiven Bereichen verlegt oder Personal aus anderen Bereichen abgezogen.

Daher hat ver.di gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) ein Instrument zur Personalbemessung für die Pflege auf Grundlage der früheren Pflege-Personalregelung (PPR) entwickelt. Sie heißt folgerichtig PPR 2.0

Die PPR diente von 1993-1996 der Bemessung des Personalbedarfs in Kliniken und war damit ein Vorläufer der PpUGV. Allerdings orientierte sich die PPR stärker als diese am täglichen Pflegeaufwand stationärer Patienten.

Die PPR: Auch nach dem Aus der Favorit vieler Kliniken

Bereits 1996 wurde die PPR wieder ausgesetzt und durch das 1997 folgende 2. GKV-Neuordnungsgesetz außer Kraft gesetzt. Allerdings nutzten viele Krankenhäuser die PPR weiterhin als Grundlage für die interne Berechnung ihrer Personalschlüssel.

Wird die PPR 2.0 die PpUGV ablösen?

Ebendies soll nun auch die Neufassung PPR 2.0 wieder tun. Sie wurde gegenüber der ursprünglichen PPR weiterentwickelt und umfasst nun unter anderem auch die dort noch unberücksichtigten Nachtdienste. 

Der Pflegepersonalbedarf wird dabei über so genannte Zeitwerte pro Patient bestimmt, die aus je vier Leistungsstufen der allgemeinen und speziellen Pflege individuell ermittelt werden.

Die PPR 2.0 wird allerdings selbst in der Einschätzung von ver.di wohl nur als Übergangslösung dienen und 2025 durch ein verbessertes Instrument ersetzt werden. Falls sie denn zwischenzeitlich überhaupt flächendeckend zum Einsatz kommen wird. 

Die PPR 2.0 wird auch Nachtdienste umfassen.

Foto: istock/#1316318168/SimonSkafar

Derzeit wird in Modellversuchen erprobt, ob sie bereits den nötigen Reifegrad erreicht hat, um die PpUGV ablösen zu können. Und so im Idealfall eine verbesserte Patientenversorgung, eine effizientere Dienstplanung und eine Entlastung der Pflegekräfte herbeizuführen vermag. Letzteres wäre als erster Schritt dringend erforderlich, um diesen Beruf in Zukunft für Berufseinsteiger wieder attraktiver gestalten zu können.

Die PpUGV in Ihrer Dienstplan-Software

Eine gute Dienstplan-Software für das Gesundheitswesen integriert die Pflegepersonaluntergrenzen der PpUGV automatisch in Ihre tägliche Schichtplanung - wie der OC:Planner der SIEDA. 

Belegungs- und Besetzungsdaten werden mit Hilfe des OC:Planner ausgewertet. Die für die PpUGV geforderte Prüfung durch Wirtschaftsprüfer wird unterstützt und die Daten übertragen Sie einfach in das Meldeformular des InEK. So liefern Sie diese fristgerecht und minimieren gleichzeitig Ihren Dokumentationsaufwand.

Sollten Sie das Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS verwenden, bietet der OC:Planner sogar noch mehr: Per Knopfdruck werden die Belegungsdaten mit Hilfe einer speziellen Schnittstelle importiert sowie gemäß den definierten, meldepflichtigen Bereichen aufbereitet und ausgewertet.

OC:Planner wird bereits in mehr als 300 Kliniken in Deutschland täglich verwendet.

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Foto Autor: SIEDA/FOTO by Sousa - Titelfoto: iStock.com/#523625636/Tempura

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