EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung wirft seine Schatten

14. Nov 2019

Weiterhin bestehen große Unsicherheiten zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung.

Bereits im Mai 2019 hatten wir Sie über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) informiert, welches die Arbeitgeber der EU-Mitgliedsstaaten zur Erfassung der von Arbeitnehmern geleisteten, täglichen Arbeitszeit verpflichtet.

Die Diskussion um das EuGH-Urteil hat sich inzwischen zu einem medialen Phänomen entwickelt. Auf vielen Plattformen, in Zeitungen und Foren, im Fernsehen und im Rundfunk wird diskutiert und spekuliert, Arbeitsrechtler referieren auf Vortragsreisen über die Auswirkungen des Urteils. Wir machen es Ihnen einfacher und informieren Sie über die Eckdaten.

Worum geht’s überhaupt?

Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, EU-weit Systeme zur Arbeitszeiterfassung vorzuschreiben. Und beendet damit die Praxis der Vertrauensarbeitszeit.

Wie ist denn die Regelung derzeit?

In Deutschland muss bislang nur die Arbeitszeit dokumentiert werden, welche über die Regelarbeitszeit von 8 Stunden täglich hinaus geleistet wurde. Also Mehrarbeit. Es gibt aber etliche Branchen, in denen heute schon die Aufzeichnung vorgeschrieben ist, beispielsweise im Hotel-, Bau- oder Transportgewerbe.

Und warum wird das geändert?

In den Augen des EuGH ist die derzeitige Vertrauenszeit-Regelung zu intransparent. Wie, so die Ausgangsfrage des Urteils, soll man Mehrarbeit erfassen, wenn weder die reguläre Arbeitszeit noch Ruhezeiten dokumentiert werden?

Muss ich nun handeln?

Jein. Der Europäische Gerichtshof überträgt die Verantwortung für die Umsetzung des Urteils den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass zunächst auf nationaler Ebene Lösungen und Systeme zur Arbeitszeiterfassung gefunden werden müssen. Auch schreibt das Urteil keine Frist für die Umsetzung vor. Allerdings ist unstrittig, dass die Zeiterfassung kommen wird. Insofern ist es sinnvoll, sich beizeiten mit Systemen zu beschäftigen, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vor der Rückkehr der Stechuhr bewahren. Alternativen sind beispielsweise digitale Terminals oder die Zeiterfassung mit Apps wie biduum®.

Mehr über die Hintergründe des EuGH-Urteils verrät Ihnen unser Blog-Artikel Vertrauen ist immer noch gut: Keine Angst vorm EuGH.


Foto: iStock.com/robertiez

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