16. Mär 2021
Wussten Sie, dass Ihnen in 2021 auch dann Kinderkrankengeld zusteht, wenn Sie Ihr Kind wegen pandemiebedingt geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen? Unser Lexikon-Artikel erklärt Ihnen alles.
Wir verbessern stetig unseren Service für Sie. Das SIEDA-Lexikon bietet Ihnen nicht nur detaillierte Informationen zu zentralen Begriffen rund um Personal-, Dienst- und Schichtplanung. Es schaut wie unser Blog auch über den Tellerrand hinaus und befasst sich mit (arbeits-)rechtlichen Regelungen und gesellschaftlichen Themen.
Diese Frage steht im Zentrum unseres neuen Lexikon-Beitrags "Kink krank" - und bringt weitere Fragen mit sich. Wie lange besteht ein Anspruch auf Betreuung eines erkrankten Kindes? Wird Lohn weiter durch den Arbeitgeber gezahlt? Und, falls nicht: Wer kommt für meinen Lohnausfall auf? Welche Gesetze finden bei "Kind krank" Anwendung?
Das SIEDA-Lexikon erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allerdings recherchieren wir sehr sorgfältig und informieren Sie ebenso umfangreich als auch knapp wie möglich zum Thema Kind krank. Und geben ganz nebenbei ein paar praktische Tipps, die in vielen anderen Fachbeiträgen fehlen.
Wussten Sie beispielsweise, dass Ihnen im Jahr 2021 pandemiebedingt mehr Betreuungstage und Kinderkrankengeld auch dann zustehen, wenn Ihr Kind gar nicht erkrankt ist, sondern lediglich wegen der geschlossenen Schule oder Kita zu Hause betreut werden muss?
Im Lexikon-Artikel wird detailliert erklärt, worin die Unterschiede für privat und gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Selbstständige und Auszubildende bestehen, die gerne eine Arbeitsbefreiung zur Pflege ihres Kindes beantragen möchten.
Wir erläutern, warum wir von einer eigenen (falschen) Krankschreibung dringend abraten und welche Möglichkeiten man als Arbeitgeber erwägen sollte, um Mitarbeiter trotz Kind krank nicht vollständig vertreten zu müssen. Zum Thema Ausfallmanagement können wir Ihnen übrigens einen ausgezeichneten Blog-Beitrag empfehlen.
Ganz nebenbei: In den elektronischen Dienstplänen der SIEDA GmbH können Sie Ausfallzeiten wie "Kind krank" selbst definieren. So behalten Sie in OC:Planner und biduum® den Überblick und können eine eventuelle Lohnfortzahlung regulieren.
Fotos: iStock.com/Sasha_Suzi - iStock.com/miljko - iStock.com/ljubaphoto