14. Jan 2019
Seit Januar 2019 ist die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung PpUGV in Kraft. Die ergänzende Vereinbarung regelt die Umsetzung der Dokumentation.
Die PpUGV befindet sich seit dem 01.01.2019 in der Anwendung. Die im ersten Blog-Beitrag diskutierte Dokumentation in den Kliniken läuft an. Die Abläufe müssen sich einspielen.
Der GKV Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben Ende letzten Jahres die Pflegepersonaluntergrenzen Nachweis-Vereinbarung, PpUG NV ausgearbeitet und verabschiedet. Die Vereinbarung regelt im Detail wie die Dokumentation umzusetzen ist.
Die komplette Vereinbarung können Sie en Detail hier nachlesen. Im Blog bereiten wir die wesentlichen Kernpunkte für Sie auf.
Die SIEDA-Kunden werden die Erfassung über spezielle Eingabe-,
Dokumentations- und Berichtswerkzeuge in der OC:Planner-Software durchführen. In der SIEDA-Akademie können Sie Web-Seminare besuchen, die Ihnen die Anwendung zeigen.Buchen Sie gleich einen Termin
Bereits im Oktober 2018 haben wir in unserem Blog diverse Fragestellungen rund um die PpUGV zur Diskussion gestellt. Seitdem ist viel passiert. einige Fragen haben sich geklärt. Andere, neue haben sich ergeben. Ein neuer Blog-Beitrag bringt die wichtigsten Details auf den Punkt, z.B. zu den folgenden Themen und Fragen:
Alle Informationen finden Sie im SIEDA-Blog zur PpUGV. Ihre Meinung ist uns wichtig. Diskutieren Sie gerne mit.
Die SIEDA GmbH unterstützt ihre Kunden in der Datenerfassung und Berichterstellung im Zuge der PpUGV mit ganzer Kraft.
das Jahr 2019 und besonders der Jahresanfang werden sicherlich einen Lernprozess für alle darstellen. Und der ist auch gut, da er die Neuregelung rund um die Personaluntergrenzen Verordnung PpUGV voranbringen wird.