SIEDA ist bereit für die PpUGV!

24. Okt 2018

Am 1. Januar 2019 tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV - in Kraft. Die SIEDA GmbH unterstützt Kliniken bei der geforderten Dokumentation. Lesen Sie hier mehr!

Der Erlass aus dem Gesundheitsministerium ist im Healthcare-Bereich in der bestehenden Form umstritten. Trotzdem wird die PpUGV in Kraft treten. Krankenhäuser sollten sich jetzt für die damit verbundene Dokumentation rüsten. Wir werden für die Kliniken im Zuge des Dezember-Release der SIEDA-Software OC:Planner 4.8 Werkzeuge bereitstellen, um die Berichte nahezu auf Knopfdruck erzeugen zu können. 

„Zur guten und sicheren Behandlung von Patienten braucht es die ausreichende Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus.“ Das ist das Kerninteresse aller Beteiligten.

Es stellt sich zunächst die Frage:  Was ist überhaupt „ausreichende“ und „gute Versorgung“? Das zahlenmäßige Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften kann sich im Vergleich einzelner Krankenhäuser in denselben Versorgungsbereichen erheblich unterscheiden. Ein Haus meldet in der Geriatrie an einer Nachtschicht nur 15 Patienten auf eine Pflegekraft, ein anderes kommt auf über die doppelte Zahl an Patienten pro Pflegekraft. Ist das trotzdem noch gute Versorgung?

 

PpUGV Umsetzung Erfassung Dokumentation

Festlegung auf fest definierte Personaluntergrenzen

Der Erlass aus dem Gesundheitsministerium ist im Healthcare-Bereich in der bestehenden Form umstritten. Trotzdem wird die PpUGV in Kraft treten. Krankenhäuser sollten sich jetzt für die damit verbundene Dokumentation rüsten. Wir werden für die Kliniken im Zuge des Dezember-Release OC:Planner 4.8 Werkzeuge bereitstellen, um die Berichte nahezu auf Knopfdruck erzeugen zu können. 

Die Zahlen stehen fest - die PpUGV kommt!

Der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen-GKV“ und die „Deutsche Krankenhausgesellschaft“ sollten sich bis zum 30. Juni 2018 auf exakte Personaluntergrenzen einigen. Dies gelang allerdings nicht, sodass das Bundesministerium für Gesundheit am 05. Oktober 2018 die Personaluntergrenzen per Rechtsverordnung erließ. Die PpUGV wird damit ab dem 1. Januar 2019 angewendet.

Sie regelt die Zahl der Pfleger pro Patient für die definierten pflegesensitiven Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Es wird unterschieden nach Tag- und Nachtschicht sowie Werktage und Wochenende. Beispielsweise muss eine Unfallchirurgie an Tagschichten pro 10 Patienten eine Pflegekraft nachweisen, nachts für 20 Patienten. Zudem darf der Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten (im Beispiel: Unfallchirurgie: 15 %). Bei Übertretung drohen finanzielle Sanktionen.

Den Anwendern und Experten stellen sich zahlreiche Fragen. Beispielsweise „Was passiert bei schwankenden Patientenzahlen? Besteht die Gefahr, dass Patienten zu schnell von pflege-intensiven Stationen verlegt werden? Wie sind Stationen überhaupt definiert?“ oder „Was hat das für Folgen für nicht-pflegeintensive Stationen“? 

Dokumentation von Personalbesetzung und Patientenbelegung

Unabhängig von dieser Grundsatzdiskussion müssen die Zahlen gemäß Verordnung  ab dem 1. Januar 2019 erfasst werden. Sogar beweissicher unter Bestätigung eines Wirtschafts- oder Buchprüfers . Die Umsetzung in der Praxis wird vielerorts noch geprüft. Klar ist aber, dass es schnellstmöglich die passenden Werkzeuge zur Erfassung und Auswertung der Daten braucht.

Die Personalbesetzungszahlen können die Krankenhäuser aus dem SIEDA-Dienstplansoftware entnehmen. Wir stellen unseren Kunden solche Auswertungen im Rahmen des Pflegevertrages kostenlos zur Verfügung. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist bereits in der Software hinterlegt, sodass hieraus der Anteil der Pflegehilfskräfte gemäß PpUGV abgeleitet werden kann.

Auf der anderen Seite braucht es auch die Patienten-Belegungszahlen pro Tages- und Nachtschicht. Diese werden im HIS (Hospital Information System) erfasst.

SIEDA hat die Kompetenz, die Daten zusammenzubringen

Die Dokumentation der Daten ist die eine Sache. Die große Herausforderung liegt in der Zusammenführung und Synchronisation, sodass sie im gesetzlich geforderten Bericht in Bezug zueinander gesetzt werden können.  Dank der langjährigen hervorragenden Expertise sind wir von der SIEDA diesbezüglich bestens aufgestellt. Wir bringen im kommenden Jahr eine Schnittstelle zum Einsatz, die es unseren Kunden erlaubt, die Daten per Knopfdruck miteinander zu verknüpfen und für die Weitergabe aufzubereiten. Ein echter Vorteil am Markt, den viele Wettbewerber so nicht anbieten können. Darauf sind wir stolz. Die SIEDA ist bereit für die PpUGV!

 

PpUGV Bericht SIEDA


„Wir unterstützen unsere Kunden in der Datenerfassung und Berichterstellung im Zuge der PpUGV mit ganzer Kraft. Dank unseres Top-Know-how und unserer hervorragenden Positionierung im Gesundheitsbereich können wir unsere Kunden auf die geforderte Dokumentation bestens vorbereiten. In der Erfassung und Verarbeitung der Daten sind unsere Kunden auf der sicheren Seite. Was die praktische Umsetzung der Verordnung selbst angeht, wird das Jahr 2019 sicherlich einen Lernprozess für alle darstellen. Dieser wird die Diskussion rund um die Personaluntergrenzen hoffentlich voranbringen“, hofft SIEDA-Geschäftsführer Enno Tolzmann.


Ihre Meinung interessiert uns: Finden Sie im PpUGV Blog-Beitrag weitere ausführliche Informationen und diskutieren Sie gerne mit.

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