Arbeitszeitmodelle - für jeden was dabei

Was sind Arbeitszeitmodelle?

Arbeitszeitmodelle regeln, auf welche Art und Weise ein Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter einteilt. 

In Deutschland existieren unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Es gibt sowohl zeitlich flexible Varianten, die den Mitarbeitern eine freie Arbeitszeitgestaltung ermöglichen, - wie beispielsweise die Gleitzeit -, als auch starre Systeme mit festen Anfangs- und Endzeiten, die eine optimale Personalplanung ermöglichen. 

Mit unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen können Unternehmen flexibel auf Konjunkturschwankungen und Kapazitätsauslastungen reagieren, die Mitarbeitermotivation durch eine Verbesserung der Work-Life-Balance positiv beeinflussen sowie Fehlzeiten reduzieren.

Ziel des Einsatzes von Arbeitszeitmodellen ist ein reibungsloser Ablauf der Arbeitsprozesse. Arbeitgeber profitieren dabei von digitalen Zeiterfassungssystemen, die nur einmal eingerichtet werden müssen. Arbeitszeitbuchungen lassen sich vollautomatisch verarbeiten – unabhängig vom gewählten Arbeitszeitmodell.

Welche rechtlichen Vereinbarungen gelten bei Arbeitszeitmodellen?

Rechtliche Vereinbarungen zum entsprechenden Arbeitszeitmodell sind im Arbeitsvertrag aufgeführt, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen.

Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht Arbeitgebern unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Hierbei muss der Arbeitgeber die „Lage der Normalarbeitszeit“ zuvor vereinbaren. Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Acht-Stunden-Tag vor, es existieren jedoch zahlreiche Ausnahmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch Teilzeitverträge abschließen. Der Betriebsrat hat bei der täglichen Arbeitszeit ein Mitspracherecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Arbeitszeitmodelle können auf vielfältige Weise unterschieden und kategorisiert werden. In der folgenden Darstellung haben wir uns auf die wichtigsten Aspekte beschränkt. Überschneidungen sind dabei aufgrund der diversen Unterscheidungsmerkmale unvermeidlich. 

Arbeitszeitmodelle
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Kurz-/langfristige Arbeitszeitmodelle

Auch wenn manchem Mitarbeiter die eigene Arbeitszeit Tag für Tag tendenziell lang(fristig) erscheint: Gemeint ist hier der Zeitraum, innerhalb dessen Arbeitnehmer vom Dienstplaner eingeteilt werden.

Je nach Planungszeiträumen unterscheidet man nach kurz- oder langfristigen Arbeitszeitmodellen.

Wöchentlich

Arbeitnehmer erhalten mit wöchentlichen Modellen die Möglichkeit, ihre tägliche Arbeitszeit flexibel einzuteilen. Der Arbeitgeber legt zuvor die wöchentlichen Gesamtstunden fest, die im Rahmen eines Gleitzeitmodells nach einer individuellen Arbeitszeitgestaltung abgeleistet werden können.

Jährlich

Bei jährlichen Modellen wird ein Arbeitszeitkontingent angelegt mit einer binnen zwölf Monaten zu leistenden Stundenzahl. 

In Phasen mit vielen Aufträgen wird mehr gearbeitet (Überstunden), bei schwacher Auslastung erhält der Mitarbeiter Freizeit (Unterstunden). 

Gleitzeitmodelle mit einer Jahresarbeitszeit erlauben dem Mitarbeiter eine große Flexibilität. Sie werden häufig bei Jahresarbeitszeitverträgen eingesetzt. Auch können daraus resultierende Überstunden für ein Sabbatical genutzt werden.

Langzeit

Mit Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten werden über einen langen Zeitraum Mehrarbeit (Überstunden) angesammelt. 

Das flexible Arbeitszeitmodell ermöglicht es, in verschiedenen Lebensphasen vermehrt oder überhaupt nicht zu arbeiten. Der Arbeitnehmer kann das Guthaben etwa für die Pflege von Angehörigen oder für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand nutzen.

Individuelle/gruppenbezogene Modelle

Bei Arbeitszeitmodellen kann auch eine Unterscheidung zwischen individuellen (Gleitzeit) und gruppenbezogenen Varianten (Funktionszeit) erfolgen. 

Strukturelle Arbeitszeitmodelle

Durch die individuelle Strukturierung des jeweiligen Arbeitsplatzes ergeben sich verschiedene Modelle:

Vollzeit

Bei dem klassischen Vollzeitzeitmodell liegt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel zwischen 35 und 40 Stunden mit fünf Arbeitstagen pro Woche. 

Die wöchentliche Arbeitszeit wird zuvor fest vereinbart und variiert je nach Branche, Arbeitsverhältnis und Tarif.

Teilzeit

Zu den flexiblen Arbeitszeitmodellen gehört die Teilzeit, die im zeitlichen Umfang unterhalb der betrieblich vereinbarten Regelarbeitszeit liegt.

Jobsharing

Das Modell des Jobsharings basiert auf Teilzeit. Zwei oder mehr Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle (§ 13 Abs. 1 TzBfG). 

Während der Arbeitgeber die individuelle Dauer der Arbeitszeit festlegt, obliegt den beteiligten Mitarbeitern die Aufgabenaufteilung sowie die Arbeitszeitverteilung.

Arbeitszeitmodelle
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Funktionszeit

Dieses Arbeitszeitmodell orientiert sich stark an der klassischen Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Sie eignet sich für ein Team, dessen Mitglieder ähnliche Kompetenzen haben und sich gegenseitig vertreten können. 

Die Funktionszeit nimmt dieselbe Rolle ein wie die Kernarbeitszeit, unterscheidet sich jedoch darin, dass nicht alle Mitarbeiter während der Funktionszeit anwesend sein müssen. Stattdessen geht es darum, dass in jeder Abteilung alle zuvor festgelegten Kompetenzen (Funktionen) jederzeit besetzt sind, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten. Die Teammitglieder stimmen ihre Arbeitszeiten untereinander ab.

Schicht- und Modulararbeitszeit

Teilschichten (Arbeitsmodule) gleicher oder unterschiedlicher Länge werden aneinandergereiht. Der Mitarbeiter belegt eine oder mehrere täglich wechselnde Teilschichten. 

Arbeitsplatzbedingte Modelle

Schließlich sind auch örtliche Unterscheidungen von Arbeitszeitmodellen möglich.

Fixe Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten sind für jeden Tag fest vorgeschrieben – mit Ausnahme eventueller Überstunden. Häufig sind fixe Arbeitszeiten in Dienstvereinbarungen von Personen festgelegt, die in Behörden arbeiten.

Gleitzeit

Das inzwischen häufigste Arbeitszeitmodell ist die Gleitzeit, die sich gut für Teambüros eignet. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit flexibel innerhalb einer Gleitzeit gestalten. Sie bewegen sich innerhalb eines gewissen Zeitrahmens (Arbeitsbeginn und Arbeitsende), müssen jedoch zu den zuvor festgelegten Kernarbeitszeiten anwesend sein. 

Die Anzahl der zu leistenden Stunden (Soll-Stunden) pro Woche ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (Ist-Stunden) wird über einen bestimmten Zeitraum in einem Arbeitszeitkonto verbucht und mit den Soll-Stunden verrechnet. 

Unter- oder Überstunden (Mehrarbeit) können in den nächsten Monat übertragen werden. In der Regel legt der Arbeitgeber die maximale Anzahl an Unter- oder Überstunden fest, die Mitarbeiter monatlich ansammeln dürfen. Zudem bestimmt er den Zeitrahmen, innerhalb dessen diese Stunden auszugleichen sind. 

Schichtarbeit

Schichtmodelle kommen zum Einsatz, wenn längere Betriebszeiten bis hin zu einem 24-Stunden-Betrieb nötig sind. 

Auf typischen Arbeitsplätzen mit Schichtarbeit wechseln sich mindestens zwei Personen mit derselben Tätigkeit nach einem regelmäßigen Plan ab. Auf eine Woche Frühschicht folgt eine Woche Spätschicht und in der darauffolgenden Woche eine Nachtschicht

Typische Arbeitsplätze mit Schichtbetrieb - auch an Sonntagen und Feiertagen - finden sich zum Beispiel in Krankenhäusern.

Vertrauensarbeitszeit

Das Erledigen eines festgelegten Arbeitspensums steht bei der Vertrauensarbeitszeit im Vordergrund. Hier geht es nicht um die Präsenz des Arbeitnehmers, sondern vielmehr um den Abschluss vereinbarter Aufgaben. Vertrauensarbeitszeit wird oft als Arbeitsmodell verstanden, ist aber grundlegend ein Modell der Arbeitsorganisation. Trotz einer vermeintlich flexiblen Arbeitszeitgestaltung muss der Arbeitgeber sich um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitgesetze kümmern.

Arbeitsbereitschaft

Bei Arbeitsbereitschaft hält sich ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz auf und muss von sich aus die Arbeit aufnehmen, falls dies erforderlich ist. Sie liegt beispielsweise in der Tätigkeit eines Verkäufers vor.

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Stelle (zumeist) im Betrieb aufhalten muss, um seine Tätigkeit schnellstmöglich aufnehmen zu können. Er muss sich jedoch in der Regel nicht direkt an seinem Arbeitsplatz aufhalten.

Rufbereitschaft

In Rufbereitschaft dürfen Mitarbeiter – im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst – ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen, jedoch müssen sie für ihren Arbeitgeber immer erreichbar sein und innerhalb einer bestimmten Zeitspanne die Arbeit aufnehmen können. Verbreitet ist dieses Arbeitszeitmodell zum Beispiel bei Feuerwehren.

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