Bereitschaftsdienst – allzeit bereit

Inhalt

Ganz kurz vorab erklärt: Bereitschaftsarbeit

Verschiedene Arten der Bereitschaftsarbeit. Unterscheiden sich nach Anweisungen, Entlohnung und dem Ort, an dem auf einen Einsatz gewartet wird. In Branchen mit 24-Stunden-Betrieb üblich. Ruhezeit beginnt nach Einsatz von vorne.

Was versteht man unter Bereitschaftsarbeit?

In zahlreichen Branchen ist es wichtig, dass Mitarbeiter sich für den Fall bereithalten, bei Bedarf zeitnah ihre Arbeit aufnehmen oder als Unterstützung ihrer Kollegen eingreifen zu können. Diese Aufgabe wird durch Bereitschaftsarbeit erfüllt.

Die Ausführung erfolgt größtenteils am Wochenende oder in der Nacht. Sie sind mit einer geringeren Arbeitsbelastung verbunden als die Vollarbeit, stehen aber im Gegensatz zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, bei denen der Mitarbeiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst festlegen kann. 

Bereitschaftsarbeit muss einzelvertraglich oder tariflich vereinbart werden. Andernfalls kann ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet werden. 

Bei allen Diensten sind die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit einzuhalten. 

Teilweise gelten Sonderregelungen. So können schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht zu Mehrarbeit gemäß § 207 SGB IX verpflichtet werden. Diese liegt vor, wenn die Bereitschaftsarbeit über die normale, gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. 

Bei der Pausenregelung in der Bereitschaftsarbeit gelten zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, jedoch können Mitarbeiter verpflichtet werden, während dieser Zeit den Arbeitsplatz (zum Beispiel das Feuerwehrhaus) nicht zu verlassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen steht Bundesbeamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Zusatzurlaub zu, wenn sie Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden verrichten.

Welche Arten von Bereitschaft gibt es?

Bereitschaftsarbeit wird unterschieden in Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft erfolgt die Anordnung beim Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft auf Anweisung. Auch wird unterschieden, ob der Mitarbeiter sich am Arbeitsplatz beziehungsweise in welcher Nähe dazu er sich aufhalten muss, um seine Arbeit auf Abruf aufnehmen zu können.

In Zeiten ohne Inanspruchnahme zählt die Arbeitsbereitschaft als voll geleistete und demnach in vollem Umfang zu entlohnende Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht tätig werden konnte. Das gilt beispielsweise für einen Taxifahrer, der auf einen Fahrgast wartet.

Beim Bereitschaftsdienst kann der Arbeitnehmer hingegen seinen Dienst frei gestalten – also auch ruhen. Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft ist er nicht zu "wacher Aufmerksamkeit" verpflichtet. Da er sich aber in der Nähe seines Arbeitsplatzes aufhalten muss, wird seine Anwesenheit ebenfalls als Arbeitszeit gerechnet. Die Zeit des Bereitschaftsdienstes wird in der Regel geringer entlohnt, wenn kein Arbeitseinsatz erfolgte.

Hat der Arbeitnehmer Rufbereitschaft, muss er dazu bereit sein, seine Arbeit zeitnah aufzunehmen. Er muss sich hierzu zwar nicht am Arbeitsplatz oder in dessen Nähe aufhalten, diesen aber bei Abruf zeitnah erreichen können. 

Während es sich bei der Arbeitsbereitschaft um reguläre Arbeitszeit handelt, werden Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft auch im Ausfallmanagement eingesetzt, um zum Beispiel krankheitsbedingte Ausfallzeiten oder ein erhöhtes Arbeitsaufkommen kurzfristig kompensieren zu können. 

Mehr darüber erfahren Sie in unserem Blog-Artikel Wie optimiere ich mein Ausfallmanagement?

Was ist Arbeitsbereitschaft?

Hierbei hält sich ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz auf und muss von sich aus die Arbeit aufnehmen, falls dies erforderlich ist. Sie liegt beispielsweise in der Tätigkeit eines Verkäufers vor.

Diese Form der Bereitschaft gilt als reguläre Arbeitszeit. Sie bedarf keiner Fremdaufforderung. 

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2012 die Arbeitsbereitschaft als „die Zeit wacher Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ definiert. Der Arbeitnehmer erbringt nicht seine volle Arbeitsleistung, es wird nicht seine gesamte Aufmerksamkeit beansprucht. 

Im TVöD wird sie als Bereitschaftszeit bezeichnet, die jedoch nicht identisch ist mit dem Bereitschaftsdienst.

In welchen Branchen ist Arbeitsbereitschaft üblich?

Diese Form der Bereitschaftsarbeit ist beispielsweise verbreitet im Handel, im Taxigewerbe, bei Rettungsdiensten und in der Güterbeförderung per LKW. 

Ein angestellter Taxifahrer, der am Taxistand auf seinen nächsten Fahrgast wartet, befindet sich arbeitsrechtlich in Arbeitsbereitschaft. Ebenso zählen Zeiten dazu, in denen ein LKW-Fahrer auf Be- und Entladevorgänge warten muss oder in denen ein Rettungsassistent auf der Rettungswache ohne Einsatz ist. 

Ein Taxifahrer ohne Fahrgast befindet sich in Arbeitsbereitschaft.
Array ( [default] => Array ( [src] => /biduum-de-wAssets/img/Lexikon/undraw_Order_ride_re_372k.svg [mode] => default [loadMode] => lazy [sizeMode] => default [cut] => [quality] => 75 [qualityHD] => 60 [extension] => [createHD] => 1 [createWebp] => 1 [ratio] => [filter] => none [classPicture] => [classImg] => [lazyLoadWidthMaxActive] => 768px [lazyLoadWidthMaxPreview] => [copyrightText] => [copyrightColor] => #000000 ) )

Wie wird Arbeitsbereitschaft bewertet?

Das Arbeitszeitgesetz wertet Zeiten der Bereitschaft als Arbeitszeit, die nicht als unbezahlte Ruhepause bewertet werden darf. Der gesamte Zeitraum ist vergütungspflichtig und muss bei der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit voll berücksichtigt werden.

Zeiten von Arbeitsbereitschaft sind vergütungspflichtig und müssen bei der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit voll berücksichtigt werden. 

Da es sich hierbei um eine verminderte Leistung des Arbeitnehmers im Vergleich zur Vollarbeit handelt, werden Arbeitsbereitschaftszeiten häufig geringer bezahlt. 

Die Höhe der Entlohnung ist von den Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen abhängig. Gibt es keine speziellen Regelungen, ist das reguläre Gehalt zu zahlen.

Welche Höchstarbeitszeiten gelten bei Arbeitsbereitschaft?

In Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen kann zugelassen sein, die werktägliche Arbeitszeit auf über acht Stunden werktäglich zu verlängern.

Voraussetzung dafür ist, dass regelmäßig in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft geleistet wird und durch besondere Regelungen sichergestellt ist, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet wird (§ 7 Abs. 2a ArbZG). 

Erforderlich ist eine Einwilligung des Arbeitnehmers. 

LKW-Fahrer müssen die höchstzulässige wöchentliche Lenkzeit sowie die tägliche und wöchentliche Mindestruhezeit einhalten, die in der Lenk- und Ruhezeitverordnung VO Nr. 561/2006 festgelegt sind. 

Wie ist die Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft geregelt?

Arbeitsbereitschaftszeit gilt nicht als Ruhezeit. Diese schließt sich also an die Zeit der Bereitschaftszeit an.

Was ist Bereitschaftsdienst?

Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich ein Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Stelle (zumeist) im Betrieb aufhalten muss, um seine Tätigkeit schnellstmöglich aufnehmen zu können. Er muss sich jedoch in der Regel nicht direkt an seinem Arbeitsplatz aufhalten.

Die Anordnung zum Bereitschaftsdienst erfolgt auf Anweisung. In Zeiten ohne Inanspruchnahme kann der Mitarbeiter seinen Dienst frei gestalten – also auch ruhen. Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft ist er nicht zu „wacher Aufmerksamkeit“ verpflichtet. 

Der Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige Arbeitszeit unterbrechen und zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit erbracht werden. Der Dienst ist somit eine Zusatzleistung, die nicht statt der regulären, vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angeordnet werden kann.

In welchen Branchen ist Bereitschaftsdienst üblich?

Bereitschaftsdienst ist insbesondere bei Unternehmen und Organisationen verbreitet, die einen 24-Stunden-Service anbieten.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen (wie beispielsweise im Rettungsdienst oder in der Notaufnahme), bei der Polizei und der Feuerwehr sowie im Katastrophenschutz arbeiten häufig im Bereitschaftsdienst. 

Ein typisches Beispiel ist ein Bereitschaftsarzt, der sich während der Nacht oder am Wochenende in der Klinik aufhält, um im Notfall Patienten zu behandeln. Aber auch niedergelassene Ärzte haben die Pflicht, am ärztlichen Notdienstsystem teilzunehmen und somit im (kassenärztlichen) Bereitschaftsdienst zu arbeiten.

Wie wird Bereitschaftsdienst bewertet?

Bereitschaftsdienst gilt gesetzlich als reine Arbeitszeit, ganz gleich, ob Arbeit anfällt oder nicht.

Die Höhe der Vergütung ist in einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Bereitschaftsdienste müssen nicht voll vergütet werden. 

Der Arbeitgeber hat den Bereitschaftsdienst geringstenfalls nach dem Mindestlohngesetz (Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 6/2016) zu bezahlen, das ist ebenso pauschal möglich. Statt dem Mindestlohn wird jedoch meistens eine Vergütung nach dem tatsächlichen Arbeitseinsatz berechnet. Beispielsweise wird ein Bereitschaftsdienst nach TVöD-Kommunen (VKA) mit einer Arbeitsleistung von bis zu 25 Prozent mit 60 Prozent der Arbeitszeit bewertet. 

Eventuell kommen Nachtzuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge hinzu. Statt einer Vergütung kann für den Bereitschaftsdienst auch ein Freizeitausgleich gewährt werden, wenn dies vertraglich vorgesehen ist.

Welche Höchstarbeitszeiten gelten beim Bereitschaftsdienst?

In Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen kann durch die sogenannte Opt-out-Regelung zugelassen sein, die werktägliche Arbeitszeit auf über acht Stunden werktäglich zu verlängern.

Voraussetzung dafür ist, dass regelmäßig in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst (oder Arbeitsbereitschaft) geleistet wird und durch besondere Regelungen sichergestellt ist, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet wird (§ 7 Abs. 2a ArbZG). 

Erforderlich ist eine Einwilligung des Arbeitnehmers. 

Die tägliche Arbeitszeit inklusive Bereitschaftsdienst und Ruhepausen darf maximal auf 24 Stunden verlängert werden. 

Wie ist die Ruhezeit beim Bereitschaftsdienst geregelt?

Im Gegensatz zur Rufbereitschaft gelten Ruhephasen innerhalb des Bereitschaftsdienstes nicht als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit. Wurde der Mitarbeiter nicht eingesetzt, hat er dennoch Anspruch auf die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden.

Wann darf Bereitschaftsdienst angeordnet werden?

Bereitschaftsdienst muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ist dies nicht der Fall und der Arbeitgeber ordnet dennoch Bereitschaftsdienst an, überschreitet er die Grenzen seines Weisungsrechts. 

Bei der Einteilung zum Bereitschaftsdienst ist der Arbeitgeber verpflichtet, nach billigem Ermessen vorzugehen (§ 106 Gew0) und Dienste gleichmäßig unter seinen Beschäftigten aufzuteilen. Dabei muss er allerdings mögliche gesundheitliche Einschränkungen der Mitarbeiter in Bezug auf Nachtarbeit berücksichtigen.

Was ist Rufbereitschaft?

Bei der Arbeit in Rufbereitschaft – auch Rufdienst oder Notdienst genannt – dürfen Mitarbeiter ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Jedoch müssen sie für ihren Arbeitgeber immer erreichbar sein und innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne auf Abruf die Arbeit aufnehmen können.

In welchen Branchen ist Rufbereitschaft üblich?

Verbreitet ist das Arbeitszeitmodell im Dienstleistungssektor. Häufig wird zum Beispiel bei Polizei und Feuerwehren, im Gesundheitswesen, in der Pflegebranche und in IT-Dienstleistungsberufen in Rufbereitschaft gearbeitet.

Wie wird Rufbereitschaft bewertet?

Im Arbeitsrecht werden Zeiten der Rufbereitschaft – im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst – nicht als Arbeitszeit gewertet, sondern als Ruhezeit.

Jedoch hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden, dass die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit Folge zu leisten, als Arbeitszeit anzusehen ist. Geklagt hatte ein Feuerwehrmann, der während der Rufbereitschaft innerhalb von acht Minuten am Einsatzort sein sollte. 

Da es national keine verbindliche Vorgabe gibt, kann die Vergütung der Rufbereitschaft vertraglich unterschiedlich geregelt sein. Typischerweise sehen Tarifverträge eine Vergütung beziehungsweise Zeitgutschrift für die Zeit der Rufbereitschaft vor, ansonsten wird zumindest eine Pauschale gezahlt.

In Rufbereitschaft auf der heimischen Couch
Array ( [default] => Array ( [src] => /biduum-de-wAssets/img/Lexikon/undraw_phone_call_grmk.svg [mode] => default [loadMode] => lazy [sizeMode] => default [cut] => [quality] => 75 [qualityHD] => 60 [extension] => [createHD] => 1 [createWebp] => 1 [ratio] => [filter] => none [classPicture] => [classImg] => [lazyLoadWidthMaxActive] => 768px [lazyLoadWidthMaxPreview] => [copyrightText] => [copyrightColor] => #000000 ) )

Während deutsche Aufsichtsbehörden auch Wegezeiten beim Einsatz in Rufbereitschaft als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ansehen, bewerten der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht nur die tatsächliche Einsatzzeit als Arbeitszeit. 

Dennoch wird die Wegezeit zumeist vergütet. Einsätze in der Rufbereitschaft werden auf die tägliche und wöchentliche reguläre Arbeitszeit angerechnet. Ebenso ist die Vergütung der Rufbereitschaft bei der Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. 

Eventuell sind vom Arbeitgeber zusätzlich Nachtzuschläge sowie Sonntags- oder Feiertagszuschläge zu zahlen. 

Im öffentlichen Dienst wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 6 TVöD eine tägliche Pauschale bezahlt, wenn die Rufbereitschaft mehr als zwölf Stunden beträgt.

Wo ist die Grenze zwischen Rufbereitschaft und Arbeitszeit?

Die Aufhebung der "Grauzone" zwischen Rufbereitschaft und Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und die klare Abgrenzung beider Bereiche beschäftigt immer wieder die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Arbeitszeit liegt in den Augen des EuGH dann vor, wenn der in Rufbereitschaft arbeitende Mitarbeiter "ganz erheblich darin beeinträchtigt ist, sich privaten Interessen zu widmen".

Oftmals liegt der Fokus auf der so genannten Reaktionszeitvorgabe, innerhalb welcher sich der in Rufbereitschaft arbeitende Mitarbeiter in Arbeitskleidung und einsatzbereit an seinem Arbeitsplatz einzufinden hat. Übersteigt dessen Arbeitsweg diese Zeitvorgabe, kann er sich folgerichtig während seiner Rufbereitschaft nicht zu Hause aufhalten und seinen privaten Interessen nachkommen. 

Konsequenterweise dürfte sich der Mitarbeiter also nicht zu Hause, sondern lediglich innerhalb eines Radius' um seinen Arbeitsplatz aufhalten, der sich an der Reaktionszeitvorgabe orientiert. In einem aktuellen Fall bot ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu diesem Zweck eine Unterkunft in Arbeitsplatznähe für die Zeit in Rufbereitschaft an. Ob in diesem Fall generell oder unter bestimmten Bedingungen ein Bereitschaftsdienst - und somit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG - vorliegt, ließen EugH und nationale Gerichte bislang offen.

Ein anderer, dem Europäischen Gerichtshof vorgelegter Fall beschäftigt sich mit einem Feuerwehrmann, der sich im Fall eines Einsatzes während der Rufbereitschaft gemäß einer Reaktionszeitvorgabe von 20 Minuten mit dem Einsatzfahrzeug und in Arbeitskleidung am Einsatzort einfinden muss. Aufgrund dieser kurzen Zeitvorgabe sei es ihm nicht möglich, eine Freizeitplanung durchzuführen.

Ob in diesen Fällen unter bestimmten Bedingungen ein Bereitschaftsdienst - und somit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG - vorliegt, ließ das EugH offen. In beiden Fällen erfolgte lediglich eine Einschätzung durch den zuständigen Gutachter und ein Verweis auf nationale Gerichte, die individuell über deren Einstufung entscheiden werden.

Welche Höchstarbeitszeiten gelten bei Rufbereitschaft?

Reguläre Einsätze und Einsätze in Rufbereitschaft dürfen zusammen nicht die Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) überschreiten.

Wie ist die Ruhezeit bei Rufbereitschaft geregelt?

Wird die Rufbereitschaft durch einen Arbeitseinsatz unterbrochen, läuft die Ruhezeit erneut an. 

In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können kürzere Ruhezeiten gelten, wenn der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich sichergestellt ist (§ 7 Abs. 2 ArbZG). 

Ebenso können kürzere Ruhezeiten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erlaubt sein (§ 5 Abs. 2 und 3 ArbZG).

Wann darf Rufbereitschaft angeordnet werden?

Rufbereitschaft muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, ist sie eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber hat kein Recht, Rufbereitschaft anzuordnen.

Wie oft ist Rufbereitschaft erlaubt?

Generell ist eine beliebige Anzahl von Rufbereitschaftsdiensten erlaubt, solange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Die Rufbereitschaft kann dabei der regulären Arbeitszeit vorausgehen oder folgen. Somit kann sie während der Ruhezeit geleistet werden. 

Der Arbeitgeber darf nur dann Rufbereitschaft anordnen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich weniger als ein Achtel der regulären Arbeitszeit beträgt.

Wie kann ich Bereitschaftsdienste in biduum® einrichten?

Im Online Dienstplan biduum® können Dienste je nach Wunsch definiert werden – so zum Beispiel als Rufdienste.

Außerdem können Sie einzelne Diensteinträge als Verfügungsdienst markieren. So behalten Sie und Ihre Mitarbeiter den Durch- und Überblick über Ihre Dienstplanung.

Ich möchte biduum® testen.

War der Artikel hilfreich?

0Noch keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Seite
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten

Datenschutzhinweis

Diese Seite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten und externe Komponenten, um ihre Dienste anzubieten, stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Interessen der Nutzer anzuzeigen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den entsprechenden Anbietern gesammelt werden. Ich bin damit einverstanden und kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. mehr unter DATENSCHUTZ