Maßnahmen zum Erhalt der körperlichen und psychischen Gesundheit und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern. Werkzeuge: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsverhaltens.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist ein nachhaltiges Konzept zur Prävention und Gesundheitsförderung.
Es bezeichnet die Steuerung von Strukturen und Prozessen, um Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Erfolg der Mitarbeiter zu schaffen und zu integrieren. Ebenso sollen persönliche Kompetenzen (Kooperationsfähigkeit, Selbstbewusstsein etc.) gestärkt und Gesundheitspotenziale (Stressbewältigung, Gesundheitsbewusstsein etc.) gefördert werden.
Zum BGM gehören die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Für die gesetzlich verpflichtenden Anteile des BGM muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, je nach Größe des Unternehmens auch ein Steuerungskreis.
Generell sind Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement freiwillige Leistungen. Sie können sich jedoch mit gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz überschneiden (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung). Der Betriebsrat hat bei gesundheitsfördernden Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Um die anvisierten Ziele zu erreichen, arbeiten Unternehmensleitung, Steuerungskreis, Führungskräfte, Interessenvertretungen, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit eng zusammen. Auch Mitarbeiter können aktiv beteiligt werden.
Bei Bedarf unterstützen Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften fachlich. Krankenkassen können zudem eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen für Versicherte bezuschussen. Es gibt auch zertifizierte Betriebliche Gesundheitsmanager, die bei der Entwicklung, Implementierung und Steuerung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements helfen.
Mit Hilfe des Betrieblichen Gesundheitsmanagements soll die körperliche und geistige Belastung der Mitarbeiter reduziert werden. Neben einer Förderung der Leistungsfähigkeit sollen die im BGM enthaltenen Maßnahmen auch die Bindung an das jeweilige Unternehmen verstärken.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement kann also unter anderem dabei helfen:
Gesundheitsgerechte Rahmenbedingungen können krankheitsbedingte Ausfälle und somit Kosten im Bereich der Entgeltfortzahlung reduzieren. Präsentismus – krank zur Arbeit gehen – verhindert zwar die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, verursacht aber unterm Strich mehr Kosten als Absentismus. Studien haben gezeigt, dass Beschäftigte mit einem hohen Gesundheitsbewusstsein weniger stark auf Präsentismus setzen. Daneben fördert betriebliche Gesundheitspolitik Wohlbefinden und Motivation der Mitarbeiter. Sie kann ein Wettbewerbsvorteil sein, um Fachkräfte zu halten bzw. zu gewinnen.
Ziel des BGM ist es, die gesundheitsfördernden Einzelmaßnahmen sinnvoll miteinander zu kombinieren und die Auswirkungen im Anschluss zu messen, um die Qualität der Maßnahmen zu sichern oder zu verbessern bzw. im fortlaufenden BGM-Prozess nachzujustieren. Das kann anhand von Mitarbeiterbefragungen, durch zuvor definierte Kennzahlen (Fluktuation, Produktivität, Arbeitsunfälle, Teilnehmerzahlen an Gesundheitskursen etc.) oder durch die regelmäßige psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz geschehen.
Die Maßnahmen des BGM zielen sowohl auf die Förderung der körperlichen als auch psychischen Gesundheit der Mitarbeiter ab. Es geht darum, die gesundheitsschützenden Faktoren zu fördern und gesundheitsgefährdende Belastungen zu reduzieren.
Zu den gesundheitsschützenden Faktoren gehören zum Beispiel:
Hingegen kann die Gesundheit unter anderem belastet werden durch:
Die
einzuführenden Maßnahmen können ausgerichtet sein auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen
(verhältnispräventiv) oder eine Verbesserung des individuellen
Gesundheitsverhaltens des Mitarbeiters (verhaltenspräventiv).
Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt, bei der Umsetzung der Betrieblichen Gesundheitsförderung Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention miteinander zu kombinieren, da sich die Bereiche gegenseitig beeinflussen. Welche Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu organisieren sind, ergibt sich häufig auch aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG und § 3 ArbStättV.
Mit digitalen Maßnahmen im Rahmen eines BGM können gesundheitsrelevante Daten in Digitalformate übertragen und über Datennetze verbreitet werden. Beispiele hierfür sind:
Bei
der Umsetzung der Prozesse ist ein systematisches Vorgehen nach einem
6-Phasen-Modell angezeigt, um nachhaltige Erfolge erzielen zu können.
Mit der Bedarfsbestimmung werden die ersten notwendigen Schritte eingeleitet.
Die Analyse des Ist-Zustandes liefert Anhaltspunkte, wo im Unternehmen gesundheitliche Probleme auftreten und welche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sinnvoll sein können.
Unter Einbeziehung der Analyse-Ergebnisse als Grundlage werden Interventions-Schwerpunkte ermittelt und die organisatorische Planung (Maßnahmenplan) festgelegt:
Es erfolgt die Freigabe von Maßnahmen. Die erfolgte Planung muss an die aktuelle Situation im Unternehmen angepasst werden. Dies geschieht folgendermaßen:
An Maßnahmen der Verhältnisprävention können hingegen Mitarbeiter
sämtlicher Präventionsstufen teilnehmen.
Die Maßnahmen werden im Unternehmen durchgeführt, in die betrieblichen Prozesse integriert und ausgewertet:
Bewertung und Akzeptanz können direkt nach Beendigung der Maßnahme eingeholt werden. Hingegen lassen sich gesundheitliche Effekte je nach Maßnahme erst nach gewissen Zeitabständen messen.
Maßnahmenprojekte enden mit deren Evaluierung. Entscheidet sich ein Unternehmen durch das Ergebnis der Evaluation für ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement:
In kleinen Unternehmen ist eine konsequente Umsetzung des BGM oft schwer umsetzbar. Dennoch machen auch einzelne Maßnahmen Sinn, um die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter – und damit deren Produktivität – zu fördern.
Ein gutes BGM trägt zur Mitarbeiterbindung und der Erhaltung der Produktivität bei. Umgekehrt kann schlechtes BGM diese negativ beeinflussen.
Probleme beim BGM können sich entwickeln, wenn:
Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern,
erhalten seit dem 1. Januar 2008
einen Steuerfreibetrag für Maßnahmen im Rahmen des BGM. Seit dem 1. Januar 2020
liegt er bei 600 Euro pro Mitarbeiter. Dazu müssen die Maßnahmen gemäß §§ 20und 20b SGB V
zertifiziert
sein und freiwillig zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
In der Vergangenheit orientierte sich jedes Bundesland an einer eigenen Gesundheitsstrategie für seine Beschäftigten. Eine bundeseinheitliche Initiative soll zu einer systematischen Gesundheitsförderung führen.
Private Unternehmen berücksichtigen ein Budget für ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement und planen dieses langfristig ins Unternehmenskonzept mit ein. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst wird hingegen aus Steuermitteln und Zuweisungen finanziert, über deren Verwendung verschiedene politische Fraktionen jährlich neu entscheiden. Werden in privaten Unternehmen die Geschäftsleitung, Führungskräfte und der Betriebsrat in die Maßnahmen des BGM miteinbezogen, müssen im Öffentlichen Dienst Mehrheiten gefunden und überzeugt werden.
Die Bundesregierung hat 2009 eine Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem dbb
beamtenbund und tarifunion auf den Weg gebracht. In der Präambel der Initiative wird definiert, dass gesunde Beschäftigte die Grundlage für eine
zukunftsorientierte und innovative Verwaltung sind. Mit verschiedenen Maßnahmen
sollen der Gesundheitszustand der Beschäftigten verbessert und der Krankenstand
in der Bundesverwaltung verringert werden.
Daher sei die systematische Betriebliche Gesundheitsförderung als Bestandteil der Personal- und Organisationsentwicklung und Personalfürsorge zu betrachten. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung - im Öffentlichen Dienst steigt der Altersdurchschnitt und die Zahl der über 55-Jährigen ist fast doppelt so hoch wie in der privaten Wirtschaft - falle der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine tragende Rolle zu. Das BGM sei außerdem eng mit der Prävention und der Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit verbunden.
Der sorgfältige Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten, die datenschutzrechtlich als besonders sensibel gelten, bildet im Betrieblichen Gesundheitsmanagement eine wichtige Grundlage.
Ebenso verhält es sich bei Krankenrückkehrgesprächen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Der Arbeitgeber muss ein BEM anbieten, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel ist die Wiedereingliederung in den Betrieb und die Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Bei Krankenrückkehrgesprächen darf nur über die Ursachen der Erkrankung gesprochen werden, wenn der Mitarbeiter einverstanden ist. Sonst dürfen Gesundheitsdaten nur von ärztlichem Personal oder Personen, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen, verarbeitet werden (§ 22 Abs.1 Buchstabe b BDSG).
Die Verarbeitung der Daten darf in dem Fall nur erfolgen:
Gemäß §3 ff. Arbeitsschutzgesetz ist es für den Arbeitgeber wichtig zu wissen, ob eine Erkrankung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise mit dem Arbeitsumfeld zusammenhängt. Ist dies der Fall, hat der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Wird im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auf Kenntnisse von Experten zurückgegriffen, ist zu beachten, dass Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter der Schweigepflicht unterliegen. Dennoch können sie eine generelle Einschätzung zu gesundheitlichen Belastungsfaktoren geben.
Mitarbeiterbefragungen müssen freiwillig erfolgen; die Anonymität ist zu wahren. Sie dürfen keine Rückschlüsse auf den einzelnen Arbeitsplatz oder auf bestimmte Personen ermöglichen.
Im Online-Dienstplan biduum® können Mitarbeiter markiert werden, die wegen einer Maßnahme des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nicht oder nur eingeschränkt in die Dienstplanung integriert werden können.
biduum® bietet viele Möglichkeiten zur Einordnung von Abwesenheitszeiten. Ob krank, Urlaub, Fortbildung oder Rückenschulung: Sie können flexibel verschiedene Abwesenheiten definieren. So behalten Sie immer den Überblick, welche Mitarbeiter verfügbar sind.
Diese und viele weitere Funktionen können Sie gerne ausprobieren:
Mitarbeiterbefragung im BGM (haufe.de)
Voraussetzungen für steuerliche Vorteile für Betriebliche Gesundheitsförderung (Bundesministerium für Gesundheit BMG)
Überblick über Wirksamkeit und Nutzen arbeitsbezogener Gesundheitsförderung und Prävention (iga.report 40, iga-info.de)