Ein Dienstplan unterstützt Unternehmen, Betrieben und Organisationen in der Koordination und Darstellung von Mitarbeitern und deren Diensten bzw. Schichten. Er ist somit eine wesentliche Grundlage der Personaleinsatzplanung.
Arbeitseinsätze, unterschiedliche Schichten und Dienste lassen sich im Dienstplan einfach und übersichtlich koordinieren und kommunizieren. Durch ihn können Mitarbeiter möglichst effektiv eingesetzt werden, sodass Aufgaben optimal umgesetzt und Unternehmensziele erreicht werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben darüber hinaus eine Übersicht, welcher Mitarbeiter wann seine Arbeitsleistungen erbringen soll.
Dienstpläne sind in den meisten Organisationen genehmigungspflichtig. Der Dienstplan ist außerdem grundsätzlich durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig, da er die Arbeitszeiten der Mitarbeiter regelt. Wird also ein Dienstplan erstellt, haben Betriebsrat oder Arbeitnehmervertreter ein Mitbestimmungsrecht.
In welchen Fällen der Betriebsrat bei der Dienstplanung im weiteren oder engeren Sinn mitbestimmen darf/muss, erläutern wir Ihnen im Lexikon-Beitrag Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dienstplanung.
Zwar ist der Arbeitgeber gesetzlich berechtigt zu entscheiden, wann der Arbeitnehmer seine Leistungen zu erbringen hat. Dennoch ist er auch dazu verpflichtet, bei Erstellung des Dienstplans wechselseitige Interessen zwischen den eigenen und denen des Arbeitnehmers abzuwägen.
Die Rahmenbedingungen für die Dienstplanung werden unter anderem von Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz und Jugendschutzgesetz vorgegeben.
Grundsätzlich basiert der Dienstplan auf dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Allerdings muss dieser sich an öffentlich-rechtlichen Bestimmungen wie Arbeitszeitgesetz, Jugend- und Mutterschutzgesetz sowie an Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen orientieren.
Folgende Punkte ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Zulässige Arbeitszeit pro Tag
In Deutschland ist eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag festgelegt,
in Ausnahmefällen sind auch zehn Stunden erlaubt – um beispielsweise Lastspitzen
abzufangen. Dabei ist zu beachten, dass der Mitarbeiter in einem Zeitraum von
sechs Monaten beziehungsweise innerhalb von 24 Wochen eine durchschnittliche
Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreitet.
Einzuhaltende Pausen
Im Arbeitszeitgesetz sind auch die Pausen geregelt. Bei einer Arbeitszeit über sechs und bis zu neun Stunden ist eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten
vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten regelt § 5 ArbZG. Er legt grundsätzlich eine ununterbrochene
Ruhezeit von 11 Stunden fest. Ausnahmen existieren allerdings für bestimmte
Branchen und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Gastronomie, Pflege oder
Bereitschaftsdienst.
Sonn- und Feiertage
Nach § 9 ArbZG sind Sonn- und Feiertage in der Regel beschäftigungsfrei.
Dennoch gibt es für mehrschichtige Betriebe mit regelmäßiger Tag- und
Nachtschicht Ausnahmen. Hier können Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe
um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden. Allerdings muss der
Betrieb dann in den folgenden 24 Stunden ruhen. Ähnliches gilt auch für
Kraftfahrer, ihre Schicht kann um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
Ein Dienstplan lohnt sich für alle Branchen, in denen verschiedene Schichten und Dienste miteinander koordiniert werden müssen. So können bei der Personalplanung leichter unterschiedliche Wünsche und Anforderungen berücksichtigt werden.
Unternehmen und Einrichtungen, die rund um die Uhr besetzt sein müssen, sind darauf angewiesen, dass der Betrieb uneingeschränkt weiterläuft. Dort werden für die Dienstplanung grundlegende Funktionen benötigt, was bestimmte Zuständigkeiten und besetzte Positionen voraussetzt. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern der Fall oder in der Industrie, wo Maschinen 24/7 laufen.
Dienstpläne können unkompliziert in privaten Unternehmen, in
öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, bei Sicherheitsbehörden wie
Polizei und Feuerwehr oder auch in sozialen Bereichen wie der Pflege eingesetzt
werden.
Neben der effektiven Besetzung von Diensten und Schichten bildet ein guter Dienstplan auch Urlaub und Abwesenheiten ab und integriert die Erfassung der geleisteten Arbeitzeiten.
Ein weiterer Vorteil von Dienst- und Schichtplänen ist ihre Übersichtlichkeit. Arbeitszeiten, Urlaubsverwaltung und Abwesenheiten können einfach festgehalten werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben so jederzeit einen Überblick, wann Dienste oder Schichten beginnen oder enden und wann Pausenzeiten eingeplant sind.
Weichen eingetragene Schichten und erfasste Uhrzeiten erheblich voneinander ab, kann die Personalabteilung den Einsatzplan beispielsweise zur Korrektur der Arbeitszeiterfassung heranziehen.
Der Arbeitgeber muss Rücksicht auf den Arbeitnehmer walten lassen und Änderungen mindestens vier Tage im voraus ankündigen. Dieser Zeitraum gilt in der Regel auch für die Erstellung des Dienstplans – egal, ob er im wöchentlichen Intervall, alle zwei Wochen, pro Monat oder für ein Jahr erstellt wird.
Alle Mitarbeiter eines Unternehmens müssen einer Veröffentlichung von Dienstplänen zustimmen. Die Mitarbeiter haben ihrerseits keinen rechtlichen Anspruch auf Einsicht in die Daten ihrer Kollegen.
Mit seiner Veröffentlichung ist ein Dienstplan
verbindlich, sobald er also für die Mitarbeiter allgemein zugänglich ist. In
Hinsicht auf den Datenschutz ist dabei zu beachten, dass der gesamte Dienst- oder Schichtdienstplan nur dann aushängen darf, wenn alle Mitarbeiter diesem Vorgang zugestimmt
haben.
Einzelne Arbeitnehmer haben dabei keinen rechtlichen Anspruch, die gesamte Dienstplanung mit den Daten der Kollegen einzusehen.
Denn: Hier sind
personenbezogene Daten gespeichert, die unter das Datenschutzgesetz fallen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Auch wenn ein erstellter Dienstplan unterschiedliche und teilweise auch persönliche Daten enthält, ist es in den meisten Betrieben üblich, die Pläne frei zugänglich in einer Abteilung auszuhängen. Die Mitarbeiter haben so die Chance, einzelne Schichten und Dienste untereinander unkompliziert zu tauschen.
Dennoch gilt es zu bedenken, dass bei öffentlichem Aushang auch
tiefere Einblicke in die Privatsphäre der Kollegen möglich sind. So zum Beispiel
auch, ob diese krank sind oder immer nur die Frühschicht oder Spätschicht besetzen.
Einen Anspruch auf Kenntnis dieser Daten haben grundsätzlich nur der betroffene
Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Widerspricht also nur ein Mitarbeiter der
internen Regelung, darf der Schichtplan nicht mehr öffentlich ausgehängt
werden.
Flexible Dienstpläne beziehen verschiedene Arbeitsmodelle wie Voll- und Teilzeit sowie individuelle Anforderungen in die Planung ein und sorgen für eine adäquate Besetzung aller Schichten.
Besonders in größeren Betrieben gibt es oft unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Die Einsatzzeiten von Mitarbeitern in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob müssen koordiniert und miteinander in Einklang gebracht werden. Wichtige Positionen sind so durchgehend besetzt und Stoßzeiten können unproblematisch aufgefangen werden.
Mit einer flexiblen Lösung lassen sich Einsatzpläne an die unterschiedlichsten Anforderungen eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter anpassen.
In Anbetracht eines guten Betriebsklimas ist es für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die gegenseitigen Interessen zu kennen
und diese bei der Dienstplanung zu berücksichtigen. Das gilt auch im Fall notwendiger Änderungen beim Schreiben des Dienstplans. Schließlich möchte man ja vermeiden, dass die kurzfristig eingeteilte Teilzeit-Mitarbeiterin mit ihren Kleinkindern zur Nachtschicht erscheint - oder sich bei Anrufen des Dienstplaners totstellt.
Kleinere Betriebe und Organisationen behelfen sich bei der Dienstplanung oftmals mit Tabellenkalkulationsprogrammen oder Vordrucken. Allerdings existieren auch für sie längst elektronische Dienstplan-Lösungen wie biduum®, die für Mitarbeiter auch als Dienstplan-App fungieren.
Das Erstellen und Pflegen eines Dienstplanes ist auch heute noch besonders in kleineren Betrieben oder Einrichtungen auf klassische Weise mittels Vordruck üblich.
Mittlerweile gehen aber viele Firmen und Behörden auch dazu über, Dienstpläne mit Hilfe von Excel am PC oder online zu erstellen. Vielfach kommen auch kostenlos nützliche Freeware Programme, die auch mit Tabellen arbeiten, zum Einsatz.
Tabellenkalkulations-Programme stoßen allerdings auch schnell an ihre Grenzen. Dienstplanprogramme und Dienstplan-Apps wie biduum® überzeugen im Gegenzug durch ihren großen Funktionsumfang und eine intuitive Programmoberfläche.
Darüber hinaus sprechen weitere Argumente für die Nutzung einer professionellen Cloud-Lösung zur Erstellung eines Dienstplanes:
Lernen Sie jetzt eine einfache und
unkomplizierte Dienstplanung kennen und probieren Sie biduum® aus.
Wie schreibe ich einen guten Dienstplan? (Blog-Beitrag der SIEDA GmbH)
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