Der Dienst- oder Schichtplan ist in Unternehmen und Betrieben eine wesentliche Grundlage der Personaleinsatzplanung. Arbeitseinsätze, unterschiedliche Schichten und Dienste lassen sich so einfach und übersichtlich koordinieren und kommunizieren. Durch einen Dienstplan können Mitarbeiter möglichst effektiv eingesetzt werden, sodass Aufgaben effizient umgesetzt und Unternehmensziele erreicht werden können. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben darüber hinaus eine Übersicht, welcher Mitarbeiter wann seine Arbeitsleistungen erbringen soll.
Dienstpläne sind in den meisten Organisationen genehmigungspflichtig. Der Dienstplan ist außerdem grundsätzlich durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig, da er die Arbeitszeiten der Mitarbeiter regelt. Wird also ein Dienstplan erstellt, haben Betriebsrat oder Arbeitnehmervertreter ein Mitbestimmungsrecht. Zwar ist der Arbeitgeber gesetzlich berechtigt zu entscheiden, wann der Arbeitnehmer seine Leistungen zu erbringen hat. Dennoch ist er auch dazu verpflichtet, bei Erstellung des Dienstplans wechselseitige Interessen zwischen den eigenen und denen des Arbeitnehmers abzuwägen. Dabei spielen auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen eine Rolle, wie das Arbeitszeitgesetz sowie Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Ein Dienstplan lohnt sich für alle Branchen, in denen verschiedenen Schichten und Dienste miteinander koordiniert werden müssen. So können bei der Personalplanung leichter unterschiedliche Wünsche und Anforderungen berücksichtigt werden.
Unternehmen und Einrichtungen, die rund um die Uhr besetzt sind, sind darauf angewiesen, dass der Betrieb uneingeschränkt weiterläuft. Dort werden für die Dienstplanung grundlegende Funktionen benötigt, was bestimmte Zuständigkeiten und besetzte Positionen voraussetzt. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern der Fall oder in der Industrie, wo Maschinen 24/7 laufen.
Ein weiterer Vorteil von Schichtplänen ist ihre Übersichtlichkeit. Arbeitszeiten, Urlaubsverwaltung und Abwesenheiten können einfach festgehalten werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben so jederzeit einen Überblick, wann Dienste oder Schichten beginnen oder enden und wann Pausenzeiten eingeplant sind. Weichen eingetragene Schichten und erfasste Uhrzeiten erheblich voneinander ab, kann die Personalabteilung den Einsatzplan beispielsweise zur Korrektur der Arbeitszeiterfassung heranziehen.
Grundsätzlich basiert der Dienstplan auf dem
Weisungsrecht des Arbeitgebers, allerdings muss auch er sich an gesetzliche
Regelungen wie Arbeitszeitgesetz, Mutter- und Jugendschutz halten.
Folgende Punkte ergeben sich aus den Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Mit seiner Veröffentlichung ist ein Dienstplan verbindlich, sobald er also für die Mitarbeiter allgemein zugänglich ist. In Hinsicht auf den Datenschutz ist dabei zu beachten, dass der gesamte Schichtplan nur dann aushängen darf, wenn alle Mitarbeiter diesem Vorgang zugestimmt haben. Einzelne Arbeitnehmer haben dabei keinen rechtlichen Anspruch, die gesamte Dienstplanung mit den Daten der Kollegen einzusehen. Denn: Hier sind personenbezogene Daten gespeichert, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Dazu gehören zum Beispiel:
Auch, wenn ein erstellter Dienstplan unterschiedliche und teilweise auch persönliche Daten enthält, ist es in den meisten Betrieben Gewohnheit, die Pläne frei zugänglich in einer Abteilung auszuhängen. Die Mitarbeiter haben so die Chance, einzelne Schichten und Dienste untereinander unkompliziert zu tauschen. Dennoch gilt es zu bedenken, dass bei öffentlichem Aushang auch tiefere Einblicke in die Privatsphäre der Kollegen möglich sind. So zu Beispiel auch, ob diese krank sind oder immer nur die Frühschicht oder Spätschicht besetzen. Einen Anspruch auf Kenntnis dieser Daten haben grundsätzlich nur der betroffene Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Widerspricht also nur ein Mitarbeiter der internen Regelung, darf der Schichtplan nicht mehr öffentlich ausgehängt werden.
Besonders in größeren Betrieben gibt es oft unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Die Einsatzzeiten von Mitarbeitern in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob müssen koordiniert und miteinander in Einklang gebracht werden. Wichtige Positionen sind so durchgehend besetzt und Stoßzeiten können unproblematisch aufgefangen werden.
Mit einer flexiblen Lösung lassen sich Einsatzpläne an die unterschiedlichsten Anforderungen eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter anpassen. In Anbetracht eines guten Betriebsklimas ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die gegenseitigen Interessen zu kennen und diese bei der Dienstplanung zu berücksichtigen. Das gilt auch für notwendige Änderungen beim Schreiben des Dienstplans. Der Arbeitgeber muss dabei Rücksicht auf den Arbeitnehmer walten lassen und Änderungen mindestens vier Tage im voraus ankündigen. Dieser Zeitraum gilt in der Regel auch für die Erstellung des Dienstplans – egal, ob er im wöchentlichen Intervall, alle zwei Wochen, pro Monat oder für ein Jahr erstellt wird.
Ein Dienstplan kann unkompliziert in privaten Unternehmen, in öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, bei Sicherheitsbehörden wie Polizei und Feuerwehr oder auch in sozialen Bereichen wie der Pflege eingesetzt werden.
Das Erstellen und Pflegen eines Dienstplanes ist auch heute noch besonders in kleineren Betrieben oder Einrichtungen auf klassische Weise mittels Vordruck üblich. Mittlerweile gehen aber viele Firmen und Behörden auch dazu über, Dienstpläne mit Hilfe von Excel am PC oder online zu erstellen. Vielfach kommen auch kostenlos nützliche Freeware Programme, die auch mit Tabellen arbeiten, zum Einsatz. Tabellenkalkulations-Programme stoßen allerdings auch schnell an ihre Grenzen. Dienstplanprogramme und Cloud-Software-Lösungen wie biduum überzeugen im Gegenzug durch ihren großen Funktionsumfang und eine intuitive Programmoberfläche. Darüber hinaus sprechen weitere Argumente für die Nutzung einer professionellen Cloud-Lösung zur Erstellung eines Dienstplanes:
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