Übersteigt Einkommensgrenze des Minijobs, liegt aber unterhalb 2.000 Euro Monatsverdienst (Stand: 1. Januar 2024). Sozialversicherungspflichtig, im Vergleich zum regulären Vollzeitjob reduzierte Beiträge.
Der Midijob kennzeichnet sich durch die Höhe des Einkommens, das über dem eines Minijobs liegt. Im Gegensatz zu diesem besteht Sozialversicherungspflicht.
Ein Midijob bezeichnet ein Arbeitsverhältnis
Der Midijob – synonym wird auch von einer „Beschäftigung im Übergangsbereich“ gesprochen – ist zwischen einem Minijob und einer Voll- bzw. Teilzeittätigkeit einzuordnen und bietet dem Arbeitnehmer Vorteile bei der Abgabenlast. Er ist für den Arbeitnehmer nicht komplett sozialversicherungspflichtig, die Zahlung von Lohnsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Vor dem 1. Oktober 2022 lag die Verdienstgrenze bei 1.300 Euro.
Insgesamt darf der Verdienst 24.000 Euro jährlich nicht überschreiten.
Der Arbeitsvertrag definiert die Rechte und Pflichten im Midijob und enthält eventuell betriebseigene Sonderregelungen.
Rechtlich geregelt ist der Midijob im Sozialgesetzbuch (SGB) IV.
Während der Minijobber maximal 538 Euro monatlich verdienen darf,
liegt die Verdienstobergrenze im Midijob bei 2.000 Euro monatlich (Stand: 1. Januar 2024). Im
Gegensatz zum Minijob muss der Arbeitnehmer Sozialabgaben leisten und ist somit
sozialversichert.
Zudem können mit einem Midijob seit dem 1. Juli 2019 trotz reduzierter Beiträge volle Rentenansprüche erworben werden.
Eine pauschale Versteuerung wie beim Minijob ist beim Midijob nicht möglich. Dieses Beschäftigungsverhältnis wird individuell versteuert.
Midijobs bilden einen Übergang zwischen dem versicherungsfreien Minijob und einer versicherungspflichtigen Vollzeittätigkeit. Übersteigt das Arbeitsentgelt
die Minijob-Grenze, liegt aber unterhalb dem einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, müssen Arbeitnehmer nur reduzierte Sozialabgaben zahlen.
Für den Midijob wurde in Deutschland im Jahr 2003 eine sogenannte „Gleitzone“ definiert, um Arbeitnehmer nicht zu benachteiligen, die unwesentlich mehr als in einem sozialversicherungsfreien Minijob verdienen.
Midijobber profitieren
Zudem stabilisieren weitere Beitragsquellen die Sozialversicherungen.
Ja. Während
der Arbeitgeber die vollen Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt zahlt,
richten sich die vom Midijobber zu leistenden Beiträge für die Krankenversicherung,
Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung nach einem
gestaffelten Übergangsbereichs-Entgelt.
Dieses steigt progressiv von ca. 11 Prozent an und erreicht bei einem Einkommen von 2.000 Euro im Monat die Obergrenze von 20 Prozent. Trotz geringerer Sozialversicherungsbeiträge genießen Midijobber den kompletten Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung.
Arbeitgeber müssen zur Berechnung der Beiträge im Midijob zunächst das regelmäßige Arbeitsentgelt feststellen, das aus einem Arbeits-/Tarifvertrag oder einem Gewohnheitsrecht resultiert.
Mit einzubeziehen sind Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Bei schwankenden Entgelten ist eine Verdiensteinschätzung vorzunehmen. Dazu sind alle für die nächsten zwölf Monate mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden laufenden und einmaligen Einnahmen zu addieren und durch zwölf zu teilen (vorausschauende Betrachtung des regelmäßigen Entgelts).
Insgesamt darf der Verdienst 24.000 Euro jährlich nicht überschreiten.
Berechnet werden die Sozialabgaben für den Arbeitnehmer aufgrund einer Berechnungsformel, die jedes Jahr zum 1. Januar vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert wird. Das verminderte Entgelt wird ermittelt, indem der Faktor F und das tatsächliche Bruttoentgelt in die sogenannte Formel für den Übergangsbereich eingesetzt werden.
Die Beitragsbelastung liegt für Arbeitgeber zwischen 20-28 Prozent, da er sich lediglich zur Hälfte an den Beiträgen für die Sozialversicherung beteiligen muss. An der Untergrenze des Übergangsbereichs (538,01 - 2.000 Euro) beträgt sie 28 Prozent und nimmt zu dessen Obergrenze hin immer weiter ab. Arbeitgeber müssen zudem die Umlagen U1/U2 sowie die Insolvenzgeldumlage abführen.
Ja. Midijobber erwerben seit dem 1. Juli 2019 trotz geringerer Beitragsbelastung volle Rentenansprüche.
Beschäftigte zahlen zwar reduzierte Beiträge in die Rentenversicherung ein, diese werden aber so berücksichtigt, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenkasse eingezahlt.
Dazu müssen Arbeitgeber dem Versicherungsträger melden:
Lohnsteuer muss im Midijob nicht zwangsläufig gezahlt werden. Ausschlaggebend sind weitere Einkommensquellen sowie die Steuerklasse des Arbeitnehmers.
Wie die Beschäftigungsart letztendlich steuerlich kategorisiert wird, hängt sowohl vom Familienstatus als auch von einem eventuellen Zweitjob ab.
Je nach Familienstatus, wird der Midijobber einer der folgenden Steuerklassen zugeordnet:
Midijobber können die Steuerklasse V nur wählen, wenn sich der Ehepartner in Steuerklasse III befindet. In dem Fall ist das Gesamteinkommen beider Partner zu versteuern.
Wird ein Midijob als Nebenjob zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausgeübt, entfallen etwaige steuerliche Vergünstigungen und das Entgelt wird regulär in Lohnsteuerklasse VI versteuert.
Auszubildende, Absolventen eines sozialen oder ökologischen Jahres sowie Teilnehmer dualer Studiengänge sind von der Anwendung der Gleitzonenformel ausgenommen, da der Übergangsbereich bei Ausbildungsentgelt nicht angewendet wird. Außerdem wird Einkommen regulär versteuert, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn den Übergangsbereich übersteigt.
Bei folgenden Beschäftigungen ist das reduzierte Arbeitsentgelt nach der Gleitzonenformel nicht anzuwenden:
Bei Teilmonaten (Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats) liegt ein Übergangsbereichsfall vor, wenn das fiktive volle monatliche Arbeitsentgelt zuzüglich eventueller Einmalzahlungen nicht die Summe von 2.000 Euro überschreitet.
Die Höchstanzahl der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden von Midijobbern orientiert sich am Arbeitszeitgesetz sowie am aktuell gültigen Mindestlohn.
Generell gelten für Midijobber die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (maximal acht Stunden täglich, eventuell erweiterbar).
Zur Berechnung der maximalen Stundenzahl ist der aktuelle Mindestlohn einzubeziehen. Da ein Midijobber höchstens 2.000 Euro monatlich verdienen kann, darf er unter Berücksichtigung des Mindestlohns von 12,41 Euro (Stand: 1. Januar 2024) etwas mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Ja. Wer zwei oder mehr Midijobs annimmt, sollte jedoch die Verdienstgrenze von insgesamt 2.000 Euro brutto nicht überschreiten, da sonst der Vorteil der vergünstigten Sozialabgaben entfällt.
Midijob und Minijob können parallel ausgeübt werden. In dem Fall gilt der Midijob als versicherungspflichtige Tätigkeit und der Minijob als versicherungsfreie Nebenbeschäftigung.
Somit kann ein Midijob durch maximal 6.456 EUR (steuer- und sozialabgabenfrei) aus dem Minijob ergänzt werden.
Die Gleitzonenregelung findet nur dann Anwendung, wenn die Bruttolohn-Summe aus beiden Jobs im Übergangsbereich bis 2.000 Euro liegt. Übersteigt sie diese Grenze, ist die normale Beitragsberechnung anzuwenden und das Gehalt wird regulär versteuert.
Wird ein Midijob neben einem Hauptberuf ausgeübt, entfallen seine niedrigeren Beitragssätze. Es handelt sich um zwei in voller Beitragshöhe sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigungen. Das Midijob-Gehalt ist dann nach Steuerklasse VI zu versteuern.
Für Midijobber gelten dieselben Rechte wie für Vollzeitbeschäftigte. Dazu zählen unter anderem der Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Anspruch auf Feiertagsvergütung und den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro brutto pro Stunde (Stand: 1. Januar 2024). Ebenso haben Midijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft, auf bezahlten Urlaub sowie (nach zwölf Monaten Beschäftigung) auf Arbeitslosengeld I.
Auch Hartz IV wird gezahlt, allerdings eventuell gekürzt. Das Jobcenter gewährt einen Grundfreibetrag von 100 Euro sowie einen Freibetrag von 20 Prozent des Nettoeinkommens aus dem Midijob. Die Einkünfte, die nach Abzug dieser Freibeträge übrig bleiben, werden auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet.
Haben
Midijobber Anspruch auf Kindergeld (z. B. als Studierende), muss die Höchstgrenze
ihrer Arbeitszeit unter 20 Stunden wöchentlich liegen. Oberhalb dieser Grenze
ist mit Kürzungen beim Kindergeld zu rechnen. Ebenfalls drohen Kürzungen beim
Bezug von Bafög bzw. eine Streichung, da nur Einkünfte bis maximal 538 Euro
(Minijob) frei sind.
Gekündigt werden kann ein Midijob genauso wie jedes andere Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Fristen.
Arbeitnehmer können durch die Gleitzone im Midijob flexibler und umfänglicher eingesetzt werden als Minijobber. Arbeitgeber und Midijobber zahlen nur geringe Sozialversicherungsbeiträge.
Durch die Ober- und Untergrenze haben Arbeitnehmer einen großen Spielraum, was ihren Monatsverdienst betrifft.
Midijobber zahlen verringerte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und erwerben dennoch volle Rentenansprüche. Zudem ist der Midijobber arbeitslosenversichert.
In den Steuerklassen I, II und IV zahlt der Arbeitnehmer keine oder nur sehr geringe Lohnsteuer. Mit einem zusätzlichen Minijob als Nebenbeschäftigung kann er zusätzlich Sozialabgaben und Steuern sparen.
Der Arbeitgeber muss für einen Midijobber prozentual geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen als für einen Minijobber.
Die Nachteile des Midijobs liegen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vornehmlich in einem höheren Verwaltungs- und Rechenaufwand.
Das Errechnen des Nettoentgelts ist komplizierter, da im Gegensatz zum Minijob brutto ungleich netto ist und zunächst eine formelbasierte Rechnung vollzogen werden muss.
Außerdem können Arbeitnehmer nicht von den vergünstigten Sozialbeiträgen des Midijobs profitieren, wenn sie noch einen Hauptberuf ausüben.
Für den Arbeitgeber ist der Verwaltungsaufwand bei einem Midijob größer als beim Minijob, da er unter anderem die Sonderregelungen zur Sozialversicherung beachten muss.
Arbeitgeber müssen ihre
Midijobber bei den Versicherungsträgern anmelden. Das beitragspflichtige
Arbeitsentgelt haben sie der Rentenversicherung zu übermitteln. Ebenso müssen
sie den Midijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Für die Dienstplanung muss der Dienstplaner aus der Stundenvergütung eine maximale Monatsarbeitszeit in Stunden berechnen. Die durch den Mindestlohn definierte Höchstarbeitszeit von 161,16 Stunden monatlich (Stand: 1. Januar 2024) darf er planerisch nicht überschreiten. Eventuelle Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten erschweren diese Aufgabe.
Die Dienstplan-Software biduum® unterstützt Planungsverantwortliche und Midijobber nicht nur bei Dienstplanung und Arbeitszeiterfassung, sondern auch beim Einhalten vordefinierter, maximaler Monatsarbeitszeiten und der Organisation des Urlaubskontos.
biduum® hält aber nicht nur diese, sondern auch viele weitere Funktionen bereit!
Wissenswertes zum Midijob (arbeitsrechte.de)
Beitragsberechnungen im Midijob (haufe.de)