Der Mindestlohn legt das Entgelt fest, das für eine Arbeitsstunde beziehungsweise einen Arbeitsmonat mindestens zu zahlen ist. Er stellt somit eine absolute Lohnuntergrenze dar. In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2015 eingeführt.
Seit dem 1. Januar 20256 beträgt dieser 13,90 Euro brutto je Arbeitsstunde.
Zuvor war der Stundensatz des Mindestlohns bereits in mehreren Schritten durch die Mindestlohnkommission angepasst worden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt - Mindestlöhne).
| Datum der Anpassung | Mindestlohn je Arbeitsstunde (brutto) |
|---|---|
| 01.01.2027 | 14,90 Euro |
| 01.01.2026 | 13,90 Euro |
| 01.01.2025 | 12,82 Euro |
| 01.01.2024 | 12,41 Euro |
| 01.10.2022 | 12,00 Euro |
| 01.07.2022 | 10,45 Euro |
| 01.01.2022 | 9,82 Euro |
| 01.07.2021 | 9,60 Euro |
| 01.01.2019 | 9,19 Euro |
| 01.01.2017 | 8,84 Euro |
| 01.01.2015 | 8,50 Euro |
Der Mindestlohn gilt für folgende Arbeitnehmer über 18 Jahre (außer Auszubildende):
Der Mindestlohn gilt ebenso für ausländische Arbeitskräfte, die in
Deutschland beschäftigt werden. Somit muss ein ausländischer Arbeitgeber seinen
Angestellten auch den betreffenden Branchenmindestlohn zahlen, wenn er diese in Deutschland einsetzt.
Nein, Mindestlöhne variieren stark innerhalb Europas, da sie sich an vielen national unterschiedlichen Faktoren wie den Lebenshaltungskosten, der Kaufkraft, dem jeweiligen Lohnniveau und der Steigerungsrate der Löhne orientieren.
Spitzenreiter Luxemburg etwa zahlt für ungelernte Arbeitskräfte einen Mindestlohn von 15,63 Euro. Qualifizierte Arbeitskräfte erhalten mit 18,75 Euro Stundenlohn den höchsten Mindestlohn in Europa (Stand: 01.01.2026, Quelle: Salary.lu).
In Mittel- und Osteuropa erreichen die Stundenlöhne hingegen oft nicht einmal die 5-Euro-Marke. Bulgarien etwa weist einen Mindestlohn von 3,74 Euro aus (Stand: 01.01.2026, Quelle: bnrnews.bg).
Außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sieht es noch düsterer aus: In Russland etwa galt Anfang 2025 ein Stundenlohn von lediglich 1,29 Euro, in Moldawien von 1,69 Euro (Stand 1.1.2025, Quelle: Hans-Böckler-Stiftung).
Interessanterweise existiert in einigen Ländern der EU keine Mindestlohnregelung. In Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich und Italien werden Stundenlöhne über kollektive Tarifverhandlungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft geregelt. Die meisten Arbeitsplätze sind also durch Tarifverträge abgedeckt.
Interessanterweise existiert in einigen Ländern der EU keine Mindestlohnregelung. In Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich und Italien werden Stundenlöhne über kollektive Tarifverhandlungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft geregelt. Die meisten Arbeitsplätze sind also durch Tarifverträge abgedeckt.
Während die skandinavischen Länder auf die Sozialpartnerschaft pochen, rückt die Schweiz in Teilen wieder davon ab. Auch dort ersetzten die zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Tariflöhne bisher einen Mindestlohn. Allerdings führen zum Jahresbeginn 2026 einige Kantone und Städte eigene Mindestlöhne ein.
Die Tariflöhne in Italien liegen teilweise weit unterhalb der deutschen Stundenlöhne (z. B. im Reinigungsgewerbe bei 6,50 Euro) und sind deshalb sehr umstritten. Mehr als 70% der Bürger wünschen sich einen Mindestlohn, was die Regierung jedoch bisher ablehnt.
Die Etablierung eines Mindestlohns bietet viele volksökonomische und gesellschaftspolitische Vorteile. Arbeitgeber sehen in ihm hingegen oftmals lediglich einen Stolperstein, der ihre Personalkosten erhöht.
Zu den Vorteilen des Mindestlohns zählen ein fairer Wettbewerb, Gleichberechtigung und Klarheit über die Lohnuntergrenzen. So wird auch dem Lohndumping und der so genannten Lohnarmut und der Altersarmut vorgebeugt, bei der Arbeitende und Rentner zusätzliche Unterstützungsleistungen des Staates benötigen, um ihren Lebensstandard finanzieren zu können. Somit entlastet der Mindestlohn auch den Staatshaushalt und fördert zugleich die Konjunkturentwicklung, denn mehr Lohn bedeutet auch mehr Kaufkraft und Nachfrage, etwa bei Konsumartikeln.
Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten den Mindestlohn zu zahlen.
Geregelt ist
der gesetzliche Mindestlohn im Mindestlohngesetz (MiLoG). Das Bundesamt für
Arbeit und Soziales hat im Internet einen Mindestlohnrechner bereitgestellt. Ziel des Gesetzgebers ist eine Schaffung von fairen
Wettbewerbsbedingungen und der Schutz vor Niedriglöhnen.
Daneben bestehen tarifliche
Außer dem Branchenmindestlohn und nationalen Mindestlöhnen existieren auch regional unterschiedliche Mindestlöhne. Zum Beispiel wurden für (qualifizierte) Pflegehilfskräfte unterschiedliche Mindestlöhne im Westen und Osten gezahlt, die erst zum 1. September 2021 regional angeglichen wurden.
Tarifverträge können durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt werden. Der Mindestlohn aus dem entsprechenden Tarifvertrag gilt dann ebenso für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der entsprechenden Branche.
Der Mindestlohn wird durch eine unabhängige Mindestlohnkommission festgelegt und alle zwei Jahre angepasst.
Die durch die Bundesregierung berufene Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre den gesetzlichen Mindestlohn und passt ihn turnusmäßig an. Die Vertreter der Mindestlohnkommission werden alle fünf Jahre neu berufen. Dabei orientiert sich die Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland (§ 9 Abs. 2 MiLoG). Schließlich sollten Mindestlöhner gegenüber anderen Arbeitnehmern ähnlich gestellt werden.
Unter
bestimmten Voraussetzungen werden Zulagen oder Zuschläge des
Arbeitgebers als Bestandteile des Mindestlohns berücksichtigt.
Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn diese tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt werden und sie dem Arbeitnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG) zur Verfügung stehen.
Verpflegung
und Unterkunft können ausschließlich bei Saisonarbeitskräften auf den
Mindestlohn angerechnet werden (§ 107 Abs. 2 GewO).
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für jede Person. So gelten beispielsweise für spezielle Personengruppen, Studenten, Praktikanten und Auszubildende abweichende Regelungen.
Folgende
Personengruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen, jedoch nicht
zwangsläufig von Branchen-Mindestlöhnen:
Branchen,
die generell vom Mindestlohn ausgeschlossen sind, gibt es nicht. Zum 1. Januar
2018 endete die letzte Ausnahme für die Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Auszubildende in Unternehmen ohne Tarifbindung einen Mindestlohn erhalten.
Im ersten Lehrjahr steht ihnen eine monatliche Mindestausbildungsvergütung – wie der Mindestlohn für Auszubildende offiziell heißt – von derzeit 724 Euro brutto zu. Im 2. Ausbildungsjahr beträgt sie 854 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 977 Euro und im 4. Ausbildungsjahr 1.014 Euro brutto (Stand: 01.01.2026).
Auszubildende in Unternehmen mit Tarifbindung erhalten in der Regel höhere Mindestlöhne.
Praktikanten haben unter gewissen Umständen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen sind Pflichtpraktika sowie Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern und der beruflichen Orientierung dienen, besteht ebenso kein Anspruch auf den Mindestlohn.
Über eine Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann geprüft werden, ob ein Praktikum mit
dem Mindestlohn zu vergüten ist.
Auch Werkstudenten fallen unter das Mindestlohngesetz. Ihr BAföG-Freibetrag wird parallel zum Mindestlohn angepasst. Übersteigt ihr Lohn den aktuellen Freibetrag, wird er auf das BAFöG angerechnet.
Insbesondere zur Eindämmung von Schwarzarbeit besteht in bestimmten Branchen eine Dokumentationspflicht des gezahlten Mindestlohns.
Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn gezahlt wird, besteht für geringfügig Beschäftigte (außer im Privatbereich) und Beschäftigte in bestimmten Branchen eine Dokumentationspflicht (§ 16 und 17 MiLoG).
Betroffen sind im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannte Branchen wie zum Beispiel:
Auch
Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten unterliegen der
Dokumentationspflicht.
Ausgeschlossen von der Dokumentationspflicht sind enge Familienangehörige und Arbeitnehmer.
Hinsichtlich der Dokumentation des Mindestlohns bestehen unter anderem Vorgaben bezüglich der zu notierenden Arbeitszeit und der Fristen zur Dokumentation und Aufbewahrung.
Notiert
werden müssen:
Die
Arbeitszeit muss spätestens eine Woche nach dem Tag der erfolgten
Arbeitsleistung dokumentiert sein. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass
die Aufzeichnungen korrekt sind.
Die
dokumentierten Arbeitszeiten verbleiben beim Arbeitgeber und müssen bei einer Prüfung der
Rentenversicherungsträger vorgezeigt werden. Sie sind für mindestens zwei Jahre
aufzubewahren.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn spätestens zur vereinbarten Fälligkeit oder zum letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgemonats zu überweisen (§ 2 Abs. 1 MiLoG). Besondere Regelungen sind zu beachten, wenn eine Arbeitszeitflexibilisierung vereinbart wurde.
Überstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt werden, müssen spätestens innerhalb eines Jahres durch Auszahlung oder Freizeitgewährung ausgeglichen werden (§ 2Abs. 2 MiLoG).
Die auf dem Arbeitszeitkonto eingestellten monatlichen Stunden dürfen 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht überschreiten (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
Die
Regelungen in den Absätzen 1 und 2 des § 2 MiLoG gelten nicht für
Wertguthabenvereinbarungen.
Auch für Arbeiten im Ausland gelten Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Insbesondere muss der zuständigen Zollbehörde eine Meldung der Arbeitnehmer in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Das Mindestlohngesetz schreibt nach § 16 eine Meldepflicht für Arbeitgeber (oder Entleiher) mit Sitz im Ausland vor, wenn diese Arbeitnehmer in Wirtschaftsbereichen beschäftigen, die unter § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind.
Arbeitgeber (oder Entleiher) müssen demnach vor dem Arbeitseinsatz eine schriftliche Meldung in deutscher Sprache bei der zuständigen Zollbehörde vorlegen.
Folgende
Angaben sind zu machen:
Der
Anmeldung ist eine Versicherung beizufügen, die bestätigt, dass der Mindestlohn
nach § 20 MiLoG gezahlt wird. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch Meldungen durch Arbeitgeber mit Sitz im
Ausland
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
vorzunehmen. Bei
Nichtbeachtung drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 500.000 EUR.
Der Online-Dienstplan biduum hilft Ihnen bei der Dokumentation und Meldung von Mindestlohn-Beschäftigten.
Mit dem Online-Dienstplan biduum können nicht nur Arbeits- und Pausenzeiten aufgezeichnet werden. Die Daten der von der Dokumentationspflicht des Mindestlohns betroffenen Mitarbeiter können außerdem als Bericht ausgedruckt und eingereicht werden.
Klingt super. Ich möchte biduum gerne mal ausprobieren.
Informationen zum Mindestlohn vom Deutschen Gewerkschaftsbund (dgb)
Handwerker-Mindestlöhne (Deutsche Handwerkszeitung)
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