Vor allem in Unternehmen mit 24-Stunden-Betrieb üblich. Zahl und Bezeichnung der Schichten unterschiedlich. Zuschläge und Zulagen sorgen für Ausgleich. Bei Wechselschicht wird vorwärtsrollierendes System empfohlen.
Schichtarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem mehrere Arbeitnehmer nach einem Schichtdienstplan in zwei oder mehreren Schichten arbeiten und sich somit die Tätigkeit über die übliche Tagesarbeitszeit hinaus erstreckt.
Schichtarbeiter teilen sich in einem Schichtsystem folglich einen Arbeitsplatz und verrichten ihren Dienst zu regelmäßig wechselnden oder konstant ungewöhnlichen Zeiten (Dauerfrühschicht, Dauerspätschicht oder Dauernachtschicht).
Etwa 15 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland leisten Schichtarbeit. Mit ihr soll eine Verlängerung von Produktions-, Service- oder Dienstleistungszeiten erreicht werden.
Der
Schichtdienst kommt in fast allen Arbeitsbereichen vor, besonders häufig jedoch:
Schichtarbeit ist gesetzlich nicht klar definiert. Sie ergibt sich aus Betriebs- oder Branchenüblichkeit.
Eine verpflichtende Regelung zur Schichtarbeit ist festgelegt entweder:
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht (§ 80 Abs. 1 und 2 BetrVG) bei:
Ebenso
kann der Betriebsrat mitbestimmen über:
Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
Bei dieser besonderen Form der Schichtarbeit leistet der Arbeitnehmer Dienst in mindestens zwei verschiedenen Schichten. Üblich sind:
Auch
Bereitschaftsdienst kann dazugehören. Bei Wechselschicht ändert sich die
Arbeitszeit, die in einem Schichtdienstplan festgelegt ist, in einem bestimmten
Turnus.
Teilkontinuierliche Wechselschicht bezeichnet Arbeitswochen von Montag bis Freitag.
Vollkontinuierliche Wechselschicht bezieht auch das Wochenende mit ein.
Je nachdem, ob in einem Unternehmen rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, unterscheidet man zwischen distinuierlicher, teilkontinuierlicher oder kontinuierlicher Schichtarbeit. Es gibt diverse Mehrschichtmodelle und Variationen bezüglich des Einsatzes der Mitarbeiter in Dauer- oder Wechselschichten.
Bei vollkontinuierlicher
Schichtarbeit wird in einem Betrieb rund um die Uhr gearbeitet – auch
nachts und an Feiertagen.
Wird die kontinuierliche Schichtarbeit am Wochenende
unterbrochen, spricht man von teilkontinuierlicher Schichtarbeit. Nicht
kontinuierliche (diskontinuierliche) Schichtarbeit
wird in Betrieben verrichtet, die die Arbeit am Ende des Arbeitstages
unterbrechen. Meist handelt es sich hierbei um Zwei-Schicht-Betriebe mit Früh-
und Spätschicht.
Bei einem rollierenden Schichtplan wiederholt sich die Planung nach einer bestimmten Anzahl von Wochen. Das heißt der Plan rolliert bzw. wiederholt in seiner Struktur einen festgelegten Zyklus.
Entsprechend der betrieblichen Bedürfnisse wird im Zwei-, Drei- Vier- oder Fünf-Schicht-Betrieb gearbeitet. Am häufigsten verbreitet sind Zwei-Schicht-Modelle (zum Beispiel Früh- und Spätschicht) sowie Drei-Schicht-Modelle (Früh-, Spät- und Nachtschicht).
Bei Vier- und Fünf-Schicht-Modellen überschneiden sich die Anwesenheitszeiten und es ist
Zeit für eine umfangreiche Übergabe vorhanden.
Schichtarbeiter werden eingeteilt in:
Für Schichtarbeit gelten bezüglich Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit die üblichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
Die gesetzlichen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelung gemäß Arbeitszeitgesetz sind einzuhalten. Abweichende Regelungen können in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Darin kann zum Beispiel geregelt sein, die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen.
Für Schichtarbeit in Form von Nachtarbeit gelten die Sondervorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Nachtarbeitnehmer mit den entsprechenden Schutzrechten für:
Jugendliche sowie schwangere und stillende Frauen dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden – es bestehen jedoch Ausnahmeregelungen.
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Teenager ab 16 Jahren dürfen darüber hinaus außerhalb von Berufsausbildungsverhältnissen in mehrschichtigen Betrieben von 6 bis 23 Uhr arbeiten, in Bäckereien und Konditoreien gar ab 5 Uhr.
Die Schichtzeit von Jugendlichen darf zehn Stunden (acht Stunden im Bergbau unter Tage) nicht überschreiten (§ 4 Abs. 2 JArbSG).
Eine Schichtzeit von 11 Stunden ist jedoch erlaubt:
Das
Jugendarbeitsschutzgesetz sieht zahlreiche weitere Sonderreglungen vor.
Auch werdende und stillende Mütter dürfen gemäß Mutterschutzgesetz in der Regel nur im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot sind in § 8 Abs. 3MuSchG festgelegt.
Nein. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt keine Altersgrenze in Bezug auf Schichtarbeit.
Allerdings
kann ab
dem 50. Lebensjahr im jährlichen Turnus eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Anspruch
genommen werden, während diese für Jüngere nur alle drei Jahre möglich ist.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung vom Nachtdienst möglich.
Nachtdienst beziehungsweise Nachtschicht bezeichnet die Arbeit, die mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr) verrichtet wird.
Ein
Schichtarbeiter, der für Nachtschichten eingeteilt ist, hat unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf Umsetzung auf einen geeigneten
Tagesarbeitsplatz.
Durch Schichtarbeit werden beispielsweise betriebliche Kapazitäten umfassender genutzt. Für Arbeitnehmer sind eventuelle Schichtzulagen besonders attraktiv. Es gibt jedoch noch weitere Vorteile.
Sonderzuschläge und freiwillige Zulagen erhöhen das Gehalt und machen die Schichtarbeit somit finanziell attraktiv. Zudem können Tarifverträge Sonderurlaubstage vorsehen.
Eine Tätigkeit im Schichtdienst kann abwechslungsreich sein, weil je nach Schicht unterschiedliche Aufgaben anfallen können.
Private Termine (zum Beispiel Arztbesuche und Behördengänge) können flexibel auch vormittags wahrgenommen werden.
Arbeitgeber profitieren von einer Ausdehnung der Betriebszeiten, da sich durch eine intensivere Nutzung von Maschinen die Stückkosten reduzieren.
Ebenso lassen sich bei einer schwankenden Auftragslage die Betriebs- und Arbeitszeiten besser anpassen.
Kunden wird durch Schichtarbeit eine längere Erreichbarkeit
gewährt (zum Beispiel in Callcentern).
Neben Zuschlägen und Zulagen erhalten Schichtarbeiter je nach geleisteter Arbeitszeit freie Tage und Zusatzurlaub für ihre Schichtarbeit.
Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 6 ArbZG, dass der Arbeitgeber für Schichtarbeit, die in der Nacht zwischen 23 bis 6 Uhr verrichtet wird, einen Freizeitausgleich gewähren oder einen Nachtzuschlag auf den Bruttolohn zahlen muss – soweit der Tarifvertrag keinen anderen Ausgleich vorsieht.
Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit kann der Arbeitgeber
freiwillig zahlen.
Mit Schichtzulagen honorieren Arbeitgeber die Teilnahme an Wechselschicht. Auf Schichtzulagen und weitere Zulagen, die Schichtarbeitern als zusätzliche Leistung zum Grundlohn gezahlt werden, besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch. Dieser kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einem individuell abgeschlossenen Arbeitsvertrag ableiten.
Die Schichtzulage (40 € im Monat nach TVöD) und Wechselschichtzulage (105 € im Monat nach TVöD, Stand jeweils: Oktober 2020) ist je nach Tarif an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und und im jeweiligen Tarif definiert.
Hochwertige Dienstplan Software wie der OC:Planner der SIEDA GmbH zeichnet sich auch durch die automatische Berechnung der Schicht- und Wechselschichtzulage in den verschiedenen Tarifen aus, die sich flexibel an die Bedürfnisse des Kunden anpassen lässt. In der Software stehen dafür mehr als 30 Einstellungen (pro Tarif) zur Verfügung.
Für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit erhalten Schichtarbeiter gemäß §11 ArbZG einen Ersatzruhetag.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 TVöD oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 TVöD zusteht (Schichtzulage/Wechselschichtzulage), erhalten gemäß § 27 Abs. 1 TVöD
Schichtarbeiter erhalten für Nachtarbeit sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und andere Dienste zu ungünstigen Zeiten Zuschläge, wenn dies tariflich geregelt ist.
Auf Schichtzulagen sind stets Sozialabgaben zu zahlen. Zuschläge hingegen sind erst bei Überschreitung eines Grundlohns von 25 Euro pro Stunde beitragspflichtig.
Auf Schichtzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und andere Dienste zu ungünstigen Zeiten sind keine Sozialabgaben abzuführen, solange der Grundlohn von
25 Euro pro Stunde nicht überschritten wird.
Schichtzulagen und weitere freiwillig gezahlte Zulagen sind immer
beitragspflichtig.
Schichtzulagen sind immer steuerpflichtig. Schichtzuschläge, die gewisse Prozentsätze des Grundlohns übersteigen, müssen hingegen versteuert werden.
Arbeitgeber
müssen auf Schichtzuschläge ihrer Mitarbeiter für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und sonstige Dienste zu ungünstigen Zeiten keine Einkommensteuer an das Finanzamt abführen, wenn die
Zuschläge gewisse Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Schichtzulagen und weitere freiwillig gezahlte Zulagen sind hingegen immer
steuerpflichtig.
Nachteilig kann sich Schichtarbeit auf die Gesundheit und das soziale Umfeld der Schichtarbeiter auswirken. Für Unternehmen entstehen beispielsweise höhere Kosten aufgrund gezahlter Zuschläge.
Schichtarbeit entspricht in vielen Fällen nicht dem Biorhythmus der Mitarbeiter, zum Beispiel bei Nachtarbeit. Diese leiden in vielen Fällen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zumal Schichtarbeit oftmals in Branchen eingesetzt wird, die ohnehin hohen körperlichen und psychischen Belastungen unterliegen.
An vielen kulturellen Veranstaltungen und Vereinstätigkeiten können Schichtarbeiter aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht teilnehmen. Freizeit mit der Familie leidet möglicherweise ebenso wie das Pflegen sonstiger sozialer Kontakte.
Dem Arbeitgeber entstehen durch Schichtarbeit höhere Kosten aufgrund von Zuschlägen.
Der Koordinationsaufwand
in der Arbeitsvorbereitung ist höher, bei Krankheit und Urlaub sind Ausfälle
schwerer zu kompensieren als bei reiner Tagesarbeit.
Der dem Biorhythmus oft entgegengesetzte Tagesrhythmus - zum Beispiel bei Nachtschichten - kann wie erwähnt zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Schichtarbeiter müssen häufig physisch und psychisch belastende Tätigkeiten verrichten. Zudem unterliegen sie einer höheren Unfallgefahr. Ihr ständig wechselnder Tagesrhythmus kann sich auf Dauer negativ auf ihre Gesundheit auswirken, weil er nicht dem Biorhythmus entspricht. Besonders Nachtarbeiter sind einer erhöhten körperlichen Belastung ausgesetzt.
Schichtarbeiter riskieren gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel:
Wie erwähnt, kann Schichtarbeit zusätzlich zu belastenden Spannungen im familiären und sozialen Umfeld führen, da sich die Teilnahme am Familienleben und die zeitliche Koordination mit privaten Terminen schwierig gestaltet.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Beitrag Schichtarbeit und Gesundheit - der positive Dienstplan.
Dienstplaner sollten eine Reihe von Empfehlungen beachten, um betriebliche Abläufe zu gewährleisten und die Arbeitnehmer im Schichtdienst nicht zu überlasten. So sollten etwa belastende Nachtschichten nicht zu häufig aufeinander folgen.
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung der Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer und Schichtarbeitnehmer die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1ArbZG).
Zum Beispiel ist eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung wichtig, um einen
positiven Einfluss auf die Wachheit zu erzielen. Der Schichtarbeiter sollte
sich gesund mit leichter Kost ernähren. Empfohlen werden zudem feste
Schlafenszeiten zur Erholung.
Um die Belastungen im Schichtdienst möglichst gering zu halten, empfehlen Experten darüber hinaus:
Ja, denn biduum® unterstützt die kurz-, mittel- und langfristige Schichtplanung, macht diese für die Arbeitnehmer transparent und prüft überdies automatisch Arbeits- und Pausenzeiten ab.
Mit einer Software wie dem Online Schichtplan biduum® können Sie Ihren Personaleinsatz für die einzelnen Schichten Ihres Schichtsystems langfristig berechnen und so Ihren Mitarbeitern Planungssicherheit bieten. Die übersichtliche Darstellung sorgt für Transparenz und vermeidet Planungsfehler wie etwa zu viele Nachtschichten in Folge. Durch die einfache, integrierte Zeiterfassung werden geleistete Arbeitszeiten dokumentiert und es wird geprüft, ob das Arbeitszeitgesetz mit seinen Pausenregelungen eingehalten wird.
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Darf der Arbeitgeber Schichtarbeit anordnen? (haufe.de)
Checkliste: Nacht- und Schichtarbeit – Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen (RKW Hessen)
Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit (BAUA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Schichtarbeit und Gesundheit - der positive Dienstplan (Blog-Beitrag der SIEDA GmbH)