Schichtarbeit - in vielen Branchen unumgänglich

Ganz kurz vorab erklärt: Schichtarbeit

Vor allem in Unternehmen mit 24-Stunden-Betrieb üblich. Zahl und Bezeichnung der Schichten unterschiedlich. Zuschläge und Zulagen sorgen für Ausgleich. Bei Wechselschicht wird vorwärtsrollierendes System empfohlen. 

Was ist Schichtarbeit?

Schichtarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem mehrere Arbeitnehmer nach einem Schichtdienstplan in zwei oder mehreren Schichten arbeiten und sich somit die Tätigkeit über die übliche Tagesarbeitszeit hinaus erstreckt.

Schichtarbeiter teilen sich in einem Schichtsystem folglich einen Arbeitsplatz und verrichten ihren Dienst zu regelmäßig wechselnden oder konstant ungewöhnlichen Zeiten (Dauerfrühschicht, Dauerspätschicht oder Dauernachtschicht). 

Etwa 15 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland leisten Schichtarbeit. Mit ihr soll eine Verlängerung von Produktions-, Service- oder Dienstleistungszeiten erreicht werden. 

Der Schichtdienst kommt in fast allen Arbeitsbereichen vor, besonders häufig jedoch:

  • in Produktionsunternehmen
  • in Kranken- und Pflegeeinrichtungen
  • bei Polizei und Feuerwehr
  • in Verkehrsunternehmen sowie
  • in Callcentern.

Wie ist Schichtarbeit gesetzlich geregelt?

Schichtarbeit ist gesetzlich nicht klar definiert. Sie ergibt sich aus Betriebs- oder Branchenüblichkeit.

Eine verpflichtende Regelung zur Schichtarbeit ist festgelegt entweder:

  • im Arbeitsvertrag
  • im Tarifvertrag oder
  • in einer Betriebsvereinbarung.

Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht (§ 80 Abs. 1 und 2 BetrVG) bei:

  • der erstmaligen Einführung von Schichtarbeit
  • Regeländerungen bezüglich der Betriebsarbeitszeiten und
  • bei Abschaffung des Schichtdienstplans.

Ebenso kann der Betriebsrat mitbestimmen über:

  • den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen 
  • die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 BetrVG) sowie
  • die Aufstellung jedes einzelnen Schichtplans einschließlich der Zuordnung jedes einzelnen Arbeitnehmers zu den einzelnen Schichten (BAG, Beschluss vom 19. Juni 2012).
Der Betriebsrat hat Mitspracherecht in mehreren Punkten
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Was ist Wechselschicht?

Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.

Bei dieser besonderen Form der Schichtarbeit leistet der Arbeitnehmer Dienst in mindestens zwei verschiedenen Schichten. Üblich sind:

  • Frühschicht (Frühdienst)
  • Spätschicht (Spätdienst)
  • Nachtschicht (Nachtdienst) 

Auch Bereitschaftsdienst kann dazugehören. Bei Wechselschicht ändert sich die Arbeitszeit, die in einem Schichtdienstplan festgelegt ist, in einem bestimmten Turnus. 

Teilkontinuierliche Wechselschicht bezeichnet Arbeitswochen von Montag bis Freitag. 

Vollkontinuierliche Wechselschicht bezieht auch das Wochenende mit ein.

Welche Arten der Schichtarbeit gibt es?

Je nachdem, ob in einem Unternehmen rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet wird, unterscheidet man zwischen distinuierlicher, teilkontinuierlicher oder kontinuierlicher Schichtarbeit. Es gibt diverse Mehrschichtmodelle und Variationen bezüglich des Einsatzes der Mitarbeiter in Dauer- oder Wechselschichten.

Bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit wird in einem Betrieb rund um die Uhr gearbeitet – auch nachts und an Feiertagen.
Wird die kontinuierliche Schichtarbeit am Wochenende unterbrochen, spricht man von teilkontinuierlicher Schichtarbeit. Nicht kontinuierliche (diskontinuierliche) Schichtarbeit wird in Betrieben verrichtet, die die Arbeit am Ende des Arbeitstages unterbrechen. Meist handelt es sich hierbei um Zwei-Schicht-Betriebe mit Früh- und Spätschicht.

Bei einem rollierenden Schichtplan wiederholt sich die Planung nach einer bestimmten Anzahl von Wochen. Das heißt der Plan rolliert bzw. wiederholt in seiner Struktur einen festgelegten Zyklus.

Entsprechend der betrieblichen Bedürfnisse wird im Zwei-, Drei- Vier- oder Fünf-Schicht-Betrieb gearbeitet. Am häufigsten verbreitet sind Zwei-Schicht-Modelle (zum Beispiel Früh- und Spätschicht) sowie Drei-Schicht-Modelle (Früh-, Spät- und Nachtschicht).
Bei Vier- und Fünf-Schicht-Modellen überschneiden sich die Anwesenheitszeiten und es ist Zeit für eine umfangreiche Übergabe vorhanden.

Schichtarbeiter werden eingeteilt in:

  • immer gleichen Schichten (zum Beispiel Dauernachtschicht) oder
  • täglich/wöchentlich/rhythmisch wechselnden Schichten (Wechselschicht).

Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten für Schichtarbeit?

Für Schichtarbeit gelten bezüglich Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit die üblichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Die gesetzlichen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelung gemäß Arbeitszeitgesetz sind einzuhalten. Abweichende Regelungen können in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Darin kann zum Beispiel geregelt sein, die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen.

Für Schichtarbeit in Form von Nachtarbeit gelten die Sondervorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Nachtarbeitnehmer mit den entsprechenden Schutzrechten für:

  • arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Ansprüche bei akuter Gesundheitsgefährdung
  • Betreuung von Kindern und Angehörigen sowie
  • dem Recht auf Weiterbildung.

Müssen Jugendliche, schwangere und stillende Frauen Schichtarbeit leisten?

Jugendliche sowie schwangere und stillende Frauen dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden – es bestehen jedoch Ausnahmeregelungen.

Jugendliche

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Teenager ab 16 Jahren dürfen darüber hinaus außerhalb von Berufsausbildungsverhältnissen in mehrschichtigen Betrieben von 6 bis 23 Uhr arbeiten, in Bäckereien und Konditoreien gar ab 5 Uhr. 

Die Schichtzeit von Jugendlichen darf zehn Stunden (acht Stunden im Bergbau unter Tage) nicht überschreiten (§ 4 Abs. 2 JArbSG). 

Eine Schichtzeit von 11 Stunden ist jedoch erlaubt:

  • im Gaststättengewerbe 
  • in der Landwirtschaft
  • in der Tierhaltung sowie
  • auf Bau- und Montagestellen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht zahlreiche weitere Sonderreglungen vor. 

Schwangere und stillende Frauen

Auch werdende und stillende Mütter dürfen gemäß Mutterschutzgesetz in der Regel nur im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot sind in § 8 Abs. 3MuSchG festgelegt.

Gibt es eine Altersgrenze für Schichtarbeit?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt keine Altersgrenze in Bezug auf Schichtarbeit.

Allerdings kann ab dem 50. Lebensjahr im jährlichen Turnus eine arbeitsmedizinische Untersuchung in Anspruch genommen werden, während diese für Jüngere nur alle drei Jahre möglich ist.

Kann ein Schichtarbeiter von der Nachtschicht befreit werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung vom Nachtdienst möglich.

Nachtdienst beziehungsweise Nachtschicht bezeichnet die Arbeit, die mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr (in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr) verrichtet wird. 

Ein Schichtarbeiter, der für Nachtschichten eingeteilt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Umsetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz.

Welches sind die Vorteile der Schichtarbeit?

Durch Schichtarbeit werden beispielsweise betriebliche Kapazitäten umfassender genutzt. Für Arbeitnehmer sind eventuelle Schichtzulagen besonders attraktiv. Es gibt jedoch noch weitere Vorteile.

Sonderzuschläge und freiwillige Zulagen erhöhen das Gehalt und machen die Schichtarbeit somit finanziell attraktiv. Zudem können Tarifverträge Sonderurlaubstage vorsehen. 

Eine Tätigkeit im Schichtdienst kann abwechslungsreich sein, weil je nach Schicht unterschiedliche Aufgaben anfallen können. 

Private Termine (zum Beispiel Arztbesuche und Behördengänge) können flexibel auch vormittags wahrgenommen werden. 

Arbeitgeber profitieren von einer Ausdehnung der Betriebszeiten, da sich durch eine intensivere Nutzung von Maschinen die Stückkosten reduzieren. 

Ebenso lassen sich bei einer schwankenden Auftragslage die Betriebs- und Arbeitszeiten besser anpassen. 

Kunden wird durch Schichtarbeit eine längere Erreichbarkeit gewährt (zum Beispiel in Callcentern).

Welchen Ausgleich gibt es für Schichtarbeit?

Neben Zuschlägen und Zulagen erhalten Schichtarbeiter je nach geleisteter Arbeitszeit freie Tage und Zusatzurlaub für ihre Schichtarbeit.

Schichtzuschläge

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 6 ArbZG, dass der Arbeitgeber für Schichtarbeit, die in der Nacht zwischen 23 bis 6 Uhr verrichtet wird, einen Freizeitausgleich gewähren oder einen Nachtzuschlag auf den Bruttolohn zahlen muss – soweit der Tarifvertrag keinen anderen Ausgleich vorsieht. 

Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit kann der Arbeitgeber freiwillig zahlen. 

Zulagen

Mit Schichtzulagen honorieren Arbeitgeber die Teilnahme an Wechselschicht. Auf Schichtzulagen und weitere Zulagen, die Schichtarbeitern als zusätzliche Leistung zum Grundlohn gezahlt werden, besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch. Dieser kann sich jedoch aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einem individuell abgeschlossenen Arbeitsvertrag ableiten. 

Die Schichtzulage (40 € im Monat nach TVöD) und Wechselschichtzulage (105 € im Monat nach TVöD, Stand jeweils: Oktober 2020) ist je nach Tarif an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und und im jeweiligen Tarif definiert. 

Hochwertige Dienstplan Software wie der OC:Planner der SIEDA GmbH zeichnet sich auch durch die automatische Berechnung der Schicht- und Wechselschichtzulage in den verschiedenen Tarifen aus, die sich flexibel an die Bedürfnisse des Kunden anpassen lässt. In der Software stehen dafür mehr als 30 Einstellungen (pro Tarif) zur Verfügung. 

Freie Tage

Für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit erhalten Schichtarbeiter gemäß §11 ArbZG einen Ersatzruhetag. 

Zusatzurlaub

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 TVöD oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TVöD leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 TVöD zusteht (Schichtzulage/Wechselschichtzulage), erhalten gemäß § 27 Abs. 1 TVöD

    a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
    b) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate 
Zusatzurlaub und freie Tage können einen Ausgleich für Schichtarbeit bilden
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Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten

Schichtarbeiter erhalten für Nachtarbeit sowie für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und andere Dienste zu ungünstigen Zeiten Zuschläge, wenn dies tariflich geregelt ist.

Sind auf Zuschläge und Zulagen Sozialabgaben abzuführen?

Auf Schichtzulagen sind stets Sozialabgaben zu zahlen. Zuschläge hingegen sind erst bei Überschreitung eines Grundlohns von 25 Euro pro Stunde beitragspflichtig.

Auf Schichtzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und andere Dienste zu ungünstigen Zeiten sind keine Sozialabgaben abzuführen, solange der Grundlohn von 25 Euro pro Stunde nicht überschritten wird.  

Schichtzulagen und weitere freiwillig gezahlte Zulagen sind immer beitragspflichtig.

Wann müssen Zuschläge und Zulagen versteuert werden?

Schichtzulagen sind immer steuerpflichtig. Schichtzuschläge, die gewisse Prozentsätze des Grundlohns übersteigen, müssen hingegen versteuert werden.

Arbeitgeber müssen auf Schichtzuschläge ihrer Mitarbeiter für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und sonstige Dienste zu ungünstigen Zeiten keine Einkommensteuer an das Finanzamt abführen, wenn die Zuschläge gewisse Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. 

Schichtzulagen und weitere freiwillig gezahlte Zulagen sind hingegen immer steuerpflichtig.

Welches sind die Nachteile der Schichtarbeit?

Nachteilig kann sich Schichtarbeit auf die Gesundheit und das soziale Umfeld der Schichtarbeiter auswirken. Für Unternehmen entstehen beispielsweise höhere Kosten aufgrund gezahlter Zuschläge.

Schichtarbeit entspricht in vielen Fällen nicht dem Biorhythmus der Mitarbeiter, zum Beispiel bei Nachtarbeit. Diese leiden in vielen Fällen unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zumal Schichtarbeit oftmals in Branchen eingesetzt wird, die ohnehin hohen körperlichen und psychischen Belastungen unterliegen.

An vielen kulturellen Veranstaltungen und Vereinstätigkeiten können Schichtarbeiter aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht teilnehmen. Freizeit mit der Familie leidet möglicherweise ebenso wie das Pflegen sonstiger sozialer Kontakte. 

Dem Arbeitgeber entstehen durch Schichtarbeit höhere Kosten aufgrund von Zuschlägen.

Der Koordinationsaufwand in der Arbeitsvorbereitung ist höher, bei Krankheit und Urlaub sind Ausfälle schwerer zu kompensieren als bei reiner Tagesarbeit.

Welche negativen gesundheitlichen Auswirkungen drohen bei Schichtarbeit?

Der dem Biorhythmus oft entgegengesetzte Tagesrhythmus - zum Beispiel bei Nachtschichten - kann wie erwähnt zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. 

Schichtarbeiter müssen häufig physisch und psychisch belastende Tätigkeiten verrichten. Zudem unterliegen sie einer höheren Unfallgefahr. Ihr ständig wechselnder Tagesrhythmus kann sich auf Dauer negativ auf ihre Gesundheit auswirken, weil er nicht dem Biorhythmus entspricht. Besonders Nachtarbeiter sind einer erhöhten körperlichen Belastung ausgesetzt. 

Schichtarbeiter riskieren gesundheitliche Beeinträchtigungen wie zum Beispiel:

  • Schlafstörungen
  • Erschöpfung
  • Verdauungsstörungen und Übergewicht
  • Stress/Gereiztheit
  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Krebserkrankungen aufgrund eines veränderten Melatoninspiegels (bei Nachtarbeit).

Wie erwähnt, kann Schichtarbeit zusätzlich zu belastenden Spannungen im familiären und sozialen Umfeld führen, da sich die Teilnahme am Familienleben und die zeitliche Koordination mit privaten Terminen schwierig gestaltet.

Schichtarbeit birgt eine Reihe von Risiken
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Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Beitrag Schichtarbeit und Gesundheit - der positive Dienstplan.

Wie werden Schichten optimal aufgeteilt?

Dienstplaner sollten eine Reihe von Empfehlungen beachten, um betriebliche Abläufe zu gewährleisten und die Arbeitnehmer im Schichtdienst nicht zu überlasten. So sollten etwa belastende Nachtschichten nicht zu häufig aufeinander folgen.

Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung der Arbeitszeit für Nachtarbeitnehmer und Schichtarbeitnehmer die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1ArbZG). 

Zum Beispiel ist eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung wichtig, um einen positiven Einfluss auf die Wachheit zu erzielen. Der Schichtarbeiter sollte sich gesund mit leichter Kost ernähren. Empfohlen werden zudem feste Schlafenszeiten zur Erholung.

Um die Belastungen im Schichtdienst möglichst gering zu halten, empfehlen Experten darüber hinaus:

  • einen Vorwärtswechsel von Früh- über Spät- zur Nachtschicht.
  • die Anzahl von aufeinanderfolgenden Nachtschichten möglichst gering zu halten. Auf höchstens drei Nachtschichten nacheinander sollte mindestens eine Freischicht folgen.
  • die Dauernachtschicht zu vermeiden.
  • die Nachtschicht möglichst früh enden zu lassen, um mehr Tagesschlaf zu ermöglichen.
  • die Frühschicht nicht zu früh beginnen zu lassen (nicht vor 6 Uhr) aufgrund der Anfahrzeit.
  • einzelne Arbeitstage zwischen längeren Freiphasen zu vermeiden, um eine ausreichende Erholung zu ermöglichen.
  • bei kontinuierlicher Schichtarbeit den Beschäftigten am Wochenende wenigstens zwei zusammenhängende Freischichten (Freitag/Samstag, Sonntag/Montag) zu genehmigen, um soziale Kontakte zu ermöglichen.
  • den Schichtdienst auf nicht mehr als fünf Arbeitstage auszudehnen.
  • nicht mehr als acht Stunden Arbeitszeit einzuplanen.
  • langfristig zu planen und den Dienstplan nicht kurzfristig zu ändern.

Kann ein Online Dienstplan wie biduum® die Risiken der Schichtarbeit vermindern?

Ja, denn biduum® unterstützt die kurz-, mittel- und langfristige Schichtplanung, macht diese für die Arbeitnehmer transparent und prüft überdies automatisch Arbeits- und Pausenzeiten ab.

Mit einer Software wie dem Online Schichtplan biduum® können Sie Ihren Personaleinsatz für die einzelnen Schichten Ihres Schichtsystems langfristig berechnen und so Ihren Mitarbeitern Planungssicherheit bieten. Die übersichtliche Darstellung sorgt für Transparenz und vermeidet Planungsfehler wie etwa zu viele Nachtschichten in Folge. Durch die einfache, integrierte Zeiterfassung werden geleistete Arbeitszeiten dokumentiert und es wird geprüft, ob das Arbeitszeitgesetz mit seinen Pausenregelungen eingehalten wird.

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