Teilzeitarbeit - noch überwiegend Frauensache

Was ist Teilzeitarbeit?

Der Begriff Teilzeitarbeit beschreibt verschiedene Arbeitszeitmodelle, die eine im Vergleich zur Vollzeitarbeit verkürzte Arbeitszeit beinhalten.

Hierbei unterscheidet man je nach zeitlichem Umfang der Arbeit zwischen vollzeitnaher (ab 30 Wochenarbeitsstunden) und vollzeitferner Teilzeitarbeit (z.B. Halbtagsarbeit).

Zu den gängigen Teilzeitmodellen zählen neben der erwähnten Halbtagsarbeit an allen Werktagen beispielsweise 3- oder 4-Arbeitstage-Wochen in Vollzeit, die Reduzierung der Schichten pro Woche oder flexible Tagesarbeitszeiten. Auch Arbeit auf Abruf ist bei den in manchen Branchen aufkommenden Schwankungen im täglichen Arbeitsaufkommen verbreitet.

Teilzeitarbeit ist in befristeten wie auch unbefristeten Zeiträumen möglich. Ein befristetes Teilzeitmodell liegt beispielsweise bei der Elternteilzeit vor, bei welcher Arbeitnehmer ihre Kinder in deren ersten Lebensjahren verstärkt betreuen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in ihre Vollzeittätigkeit zurückkehren.

Teilzeitarbeit
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Welche Voraussetzungen gelten für Teilzeitarbeit?

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, seine Arbeitszeit zu verringern und in ein Teilzeitmodell zu wechseln. 

Allerdings muss das Arbeitsverhältnis nach § 8 Teilzeit- und Befristigungsgesetz (TzBfG) länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Regelung gilt unabhängig von Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen und findet laut § 6 TzBfG auch für Arbeitnehmer in leitender Position Anwendung. 

Auch Mitarbeiter, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit reduzierter Stundenanzahl stehen, wie beispielsweise Minijobber oder Midijobber, haben ein Recht darauf, die Reduzierung Ihrer Arbeitszeit zu beantragen. Im Sinne einer guten Arbeitsatmosphäre sollte der Wunsch nach Teilzeitarbeit dem Arbeitgeber frühestmöglich, mit mindestens drei Monaten Vorlauf, in schriftlicher Form vorliegen. Die Angabe eines Grundes ist nicht nötig, sie empfiehlt sich jedoch im Interesse eines guten Betriebsklimas. 

Damit die Änderung bei Zustimmung durch die Geschäftsführung rechtskräftig wird, muss der Arbeitsvertrag angepasst werden. Lehnt der Vorgesetzte das Gesuch seines Mitarbeiters nicht mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit ab, verringert sich das Arbeitszeitmodell nach § 8 Abs. 5 Satz2 TzBfG auf die gewünschte Stundenanzahl. Eine erneute Reduzierung der Arbeitszeit ist erst nach zwei Jahren möglich – egal, ob der Arbeitgeber zugestimmt oder abgelehnt hat.

Entwicklung der Teilzeitarbeit

Der Anteil von Teilzeitjobs gegenüber der Vollzeitarbeit hat sich in den vergangenen 20 Jahren in den Industriestaaten stark erhöht und lag im Jahr 2017 in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 27% der Arbeitnehmer. In der Schweiz, in Österreich und den Niederlanden ist diese Quote von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitkräften sogar noch höher. 

Ist Teilzeit eine Frauensache? Tatsächlich verleihen traditionelle Rollenschemata der Teilzeitarbeit etwas Feminines. Frauen nutzen die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit in ganz Europa noch immer weitaus häufiger als Männer. Während zum Beispiel derzeit etwa 9% der männlichen Beschäftigten in Deutschland eine Teilzeittätigkeit ausüben, tut dies fast jede zweite Frau.

Welche Vor- und Nachteile haben Teilzeitmodelle?

Ebenso wie für die Arbeitnehmer selbst, welche zwischen Gehalts-/Lohneinbußen und einem Plus an freier Zeitgestaltung abwägen, bieten Teilzeitjobs auch für deren Arbeitgeber Vor- und Nachteile.

Gründe für die Entscheidung, in Teilzeit zu arbeiten und dadurch die Arbeitszeit zu reduzieren, liegen gerade bei Frauen nach wie vor oftmals im Führen des Haushalts und in der Betreuung von Kindern oder Angehörigen, vermehrt aber auch in einem gestiegenen Bewusstsein für die Work-Life-Balance. 

Auch für Sport, Hobbys, die Pflege sozialer Kontakte oder ein Fernstudium verzichten immer mehr Beschäftigte gerne auf einen Teil ihres Gehalts – und damit auch auf Karrierechancen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blogbeitrag New Work: Marx und der Bergmann.

Vorteile von TeilzeitarbeitNachteile von Teilzeitarbeit
• flexible Arbeitszeitplanung• höhere Lohnnebenkosten
• Ausgleich von Auftragsschwankungen• erhöhter Organisationsaufwand
• Höhere Motivation und bessere Produktivität• geringeres Gehalt und Wegfall von Gratifikationen

• Rückkehr in Vollzeitarbeit oft problematisch

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Teilzeitbeschäftigung?

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist in verschiedenen Gesetzen festgehalten, unter anderem im Teilzeit- und Befristungsgesetz oder dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen regelt in Deutschland § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) den gesetzlichen Anspruch auf unbefristete Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern.

Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer. Hierbei werden Personen in Berufsbildung nicht berücksichtigt. 

Teilzeitkräfte haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitkräfte.

Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.

Ein Anspruch auf befristete Elternteilzeit wird gesondert im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Demnach haben Väter und Mütter für insgesamt 36 Monate einen Anspruch auf Elternteilzeit. Das Gesetz regelt ebenfalls, dass mindestens zwölf Monate davon vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden müssen. 

Die Elternteilzeit erlaubt Vätern und Müttern, die Dauer und Länge der Arbeitszeit zu verändern, wobei der Inhalt der Tätigkeit im Wesentlichen gleich bleiben muss. Um in Elternteilzeit zu gehen, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im sogenannten Konsensverfahren mitteilen, in welchem Umfang eine Veränderung der aktuellen Arbeitszeit stattfinden soll. 

Müssen Teilzeitkräfte Überstunden akzeptieren?

Teilzeitkräfte sind generell zur Leistung von Überstunden/Mehrarbeit nach herrschender Auffassung nur verpflichtet, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Fehlt eine solche Regelung, so sind Teilzeit-Mitarbeiter nicht zu Mehrarbeit verpflichtet, da er durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeit deutlich zu verstehen gegeben hat, dass er nur im vertraglich vorgesehenen Umfang zur Arbeitsleistung bereit ist.

Vorsicht: Leistet der Teilzeit-Mitarbeiter regelmäßig Überstunden über seine vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus, liegt eine schlüssige Vertragsänderung über den Umfang der Arbeitszeit vor. Arbeitsverträge, in denen sich der Arbeitgeber die variable Festlegung der regelmäßigen Arbeitszeit vorbehält, lässt das BAG nur in eng begrenztem Rahmen zu.

Wieviel Urlaub steht Teilzeitbeschäftigten zu?

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte berechnet sich auf Grundlage ihrer Arbeitstage.

Selbstverständlich steht einem Mitarbeiter in Teilzeit ebenso Urlaub zu wie seinen in Vollzeit arbeitenden Kollegen, die beispielsweise 28 Tage Urlaub bekommen. 

Für die Ermittlung der ihm zustehenden Urlaubstage ist die Anzahl der Tage entscheidend, an denen der Mitarbeiter im Unternehmen arbeitet. Arbeitet der Mitarbeiter in Teilzeit also beispielsweise 25 Stunden pro Woche an fünf Arbeitstagen, stehen ihm ebenfalls 28 Tage Urlaub zu. Bei weniger als fünf Arbeitstagen reduziert sich die Anzahl der Urlaubstage nach folgender Formel:

Gewährte Urlaubstage / Werktage im Unternehmen x Arbeitstage des Mitarbeiters pro Woche = Urlaubstage.

Teilzeitarbeit
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In unserem Fall stünden dem Mitarbeiter also bei vier Arbeitstagen pro Woche 22 Urlaubstage zu. Bruchteile von Urlaubstagen, die unter einem halben Tag liegen, werden abgerundet, über einem halben Tag zugunsten des Beschäftigten aufgerundet. Bei drei Arbeitstagen pro Woche stünden dem Mitarbeiter so 17 Tage Urlaub zu.

Was ist eine Brückenteilzeit?

Der Begriff Brückenteilzeit bezeichnet einen zeitlich begrenzten Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeittätigkeit.

Seit Januar 2019 ist in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern auch eine Brückenteilzeit rechtlich verankert. Gemeint ist ein zeitlich auf 1-5 Jahre begrenzter Wechsel von einer seit mindestens 6 Monaten bestehenden Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wechselt der Arbeitnehmer wieder zurück zu seinem vormaligen Arbeitszeitmodell.

Eine Begründung für den Teilzeitwunsch ist auch hierfür nicht nötig (mehr Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Was ist das Gesetz zur Brückenteilzeit und braucht es das überhaupt?). Doch nicht nur bei der Brückenteilzeit existiert ein Rückkehrrecht von der Teilzeit- in eine Vollzeittätigkeit. Auch im Fall der Besetzung neuer oder freier Stellen sind teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter vorrangig zu berücksichtigen, welche in der Vergangenheit den Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung äußerten.

Kann ich von Teilzeit wieder in Vollzeit wechseln?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Wechsel von Teil- in Vollzeit. Allerdings müssen Teilzeit-Mitarbeiter mit Wechselwunsch bevorzugt berücksichtigt werden, wenn eine neue Vollzeitstelle ausgeschrieben wird.

Wer in einer normalen Teilzeitbeschäftigung tätig ist (keine Brückenteilzeit) und in eine Vollbeschäftigung wechseln möchte, muss diesen Wunsch bei seinem Arbeitgeber schriftlich einreichen – ein Rechtsanspruch auf Vollzeitbeschäftigung besteht aber nicht. Ist eine freie Stelle im Unternehmen in Vollzeit zu besetzen, ist der Arbeitgeber allerdings dazu verpflichtet, den Mitarbeiter in Teilzeit bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen.

Was ist bei Altersteilzeit zu beachten?

Altersteilzeit ist eine spezielle Form der Teilzeitarbeit, verschiedene Zeitmodelle sind möglich. Rechtlich wird Altersteilzeit durch das Altersteilzeitgesetz geregelt.

Altersteilzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt, das 1996 an die Stelle der damaligen Vorruhestandsregelung trat. 

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit strebt der Gesetzgeber an, älteren Mitarbeitern einen angenehmen und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig in den Betrieben Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen.

Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen werden, wird die Altersteilzeit von den jeweiligen Arbeitsmarktverwaltungen finanziell unterstützt

In Deutschland werden jedoch nur noch solche Arbeitnehmer gefördert, die ihr Arbeitsverhältnis spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten und zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Die Förderung sieht eine Aufstockung des halbierten Bruttoarbeitsentgelts um 20% durch die Agentur für Arbeit vor.

Bei Eltern-, Brücken- und Altersteilzeit wird vor dem Wechsel in die Teilzeittätigkeit ein Arbeitszeitmodell festgelegt. 

Wird in Brücken- und Elternteilzeit meist eine Halbtagslösung oder eine 3-Tage-Woche vereinbart, findet bei der Altersteilzeit neben dieser täglichen Teilzeitlösung - dem sogenannten Gleichverteilungsmodell - immer öfter das sogenannte Blockmodell Verwendung. Bei diesem halten ältere Arbeitnehmer während einer Arbeitsphase bei halbiertem Bruttogehalt/-lohn zunächst weiterhin ihre ungekürzte Arbeitszeit ein, um in einer folgenden Freistellungsphase bei noch immer halbiertem, aber durchgängigem Lohn- oder Gehaltsbezug von der Arbeitsleistung gänzlich freigestellt zu werden. 

Über den Gesamtzeitraum von Arbeits- und Freistellungsphase ergibt sich de facto eine Teilzeittätigkeit.

Teilzeitarbeit in der Praxis

Teilzeitbeschäftigung hat in den vergangenen 20 Jahren durch wirtschaftliche Veränderungen, Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt, den demographischen Wandel, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und ein gesteigertes Bedürfnis nach einer ausgeglichenen Work-Life-Balance bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Zur Regulierung dieser Faktoren wurden Gesetze geändert oder neu beschlossen und viele neue Arbeitszeitmodelle ersonnen. So testen Unternehmen (zum Beispiel in Schweden, Australien und Deutschland) seit Jahren etliche Modellprojekte, in welchen die Wochenarbeitszeit der Mitarbeiter bei voller Lohn-/Gehaltszahlung generell auf Teilzeitniveau abgesenkt werden. 

Den bereits erwähnten höheren Lohnnebenkosten und der möglicherweise notwendigen Einstellung weiterer Mitarbeiter stehen dabei nach bisherigen Erkenntnissen eine höhere Motivationsbereitschaft, eine gesteigerte Effizienz sowie ein verminderter Krankenstand und Präsentismus bei den Arbeitnehmern gegenüber.

Teilzeitrechner

Sie erwägen einen Wechsel oder beruflichen Neuanfang in Teilzeit und würden gerne wissen, von welchen Zahlen auszugehen ist? Kein Problem: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet einen Teilzeitrechner an! 

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Teilzeitarbeit in der Dienstplanung

In einer Dienstplan Software müssen alle gängigen Teilzeitmodelle abgebildet werden können. Der Online Dienstplan biduum®  erfüllt dieses Kriterium. In der Software lassen sich Personen mit beliebigen Teilzeitmodellen führen, planen und die Arbeitszeiten der Personen erfassen.

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Infos zu Teilzeitmodellen auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ausbildung in Teilzeit (Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF) 

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