Vaterschaftsurlaub wird Vätern bzw. gleichgestellten Personen innerhalb der ersten Tage nach Geburt eines Kindes gewährt. Durch ihn soll eine enge Bindung zum Kind sowie eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit ermöglicht werden.
Nein. Zwar ist die Regelung zum Vaterschaftsurlaub in Planung, das entsprechende Gesetzesvorhaben wird aber erst 2023 vorgelegt. Eine Umsetzung der Vaterschaftsregelung wird nicht vor 2024 erwartet.
Bisherige Vorgaben sehen einen Zeitraum von zehn Tagen vor. Geplant ist in Deutschland jedoch die Einführung eines vierzehntägigen Vaterschaftsurlaubs.
Ja, es wird sich beim Vaterschaftsurlaub um einen bezahlten Urlaub handeln. Möchten Väter bzw. gleichgestellte Personen den Vaterschaftsurlaub verlängern, können sie Elternzeit beanspruchen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2019 verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Schaffung nationaler Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.
Vorgabe der Richtlinie war eine Umsetzung bis zum 2. August 2022. Da Deutschland ihr bislang nicht nachgekommen ist, - immerhin ist sie bereits Bestandteil des Koalitionsvertrags der Regierung Scholz -, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Die Freistellung für Väter bzw. gleichgestellte Personen soll laut dem Bundesfamilienministerium später im Mutterschutzgesetz festgehalten werden.
Bereits seit 2007 haben auch Väter gemäß § 15 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht auf unbezahlte Elternzeit. In dieser Zeit darf - in Teilzeit - unter bestimmten Bedingungen weitergearbeitet werden.
Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
Im digitalen Dienstplan biduum® können sie schon heute Elternzeit als eigene Art der Abwesenheit hinterlegen und in der Abwesenheitsplanung eintragen. Dieselbe Vorgehensweise empfiehlt sich auch beim Vaterschaftsurlaub, wenn dieser beantragt werden kann.
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Broschüre zu Elternzeit und Elterngeld (bmfsfj.de)
Warum Väter vor längeren Elternzeiten zurückschrecken (haufe.de)