Vaterschaftsurlaub wird Vätern bzw. gleichgestellten Personen innerhalb der ersten Tage nach Geburt eines Kindes gewährt. Durch ihn soll eine enge Bindung zum Kind sowie eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit ermöglicht werden.
Die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2019 verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Schaffung nationaler Regelungen zum Vaterschaftsurlaub.
Vorgabe der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben war eine Umsetzung bis zum 2. August 2022. Die meisten europäischen Länder erfüllten diese Vorgabe innerhalb der Frist. Beispiel DACH-Region: In der Schweiz haben erwerbstätige Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. In Österreich gibt es zwar keinen Vaterschaftsurlaub, dafür aber seit 2019 einen einmonatigen "Papaurlaub" (Väterkarenz).
Da die Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz der Umsetzung der Richtlinie nicht nachgekommen war, - mit der Begründung, die deutschen Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht damit belasten zu wollen -, hatte die EU-Kommission 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen sie eingeleitet. Dieses wurde inzwischen wieder eingestellt, da die bundesdeutschen Regelungen zur Elternzeit der EU-Kommission als ausreichend zur Erfüllung der Richtlinienbestimmungen erschienen.
Nein. Auch wenn das in vielen Artikeln so geäußert wird: Vaterschaftsurlaub ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit Elternzeit. Zwar verschaffen beide Regelungen Vätern mehr Zeit mit ihrem Kind, sie sind jedoch unabhängig voneinander zu beantragen, falls im jeweiligen EU-Mitgliedsland ein Anrecht auf Vaterschaftsurlaub besteht.
Der Grund, weshalb sich die Gleichung Vaterschaftsurlaub = Elternzeit bisweilen auch in Ratgeber-Artikeln findet, liegt darin, dass es lange Zeit kein "väterliches" Pendant zum Mutterschutz gab. So wurde aus der Option "Elternzeit" - die ja auch Mütter beantragen können - bei manchem Verfasser salopp der "Vaterschaftsurlaub".
Sollte unter kommenden Bundesregierungen doch noch ein "echter" Vaterschaftsurlaub eingeführt werden, würde er die Elternzeit für Väter aber nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie könnten in den ersten Tagen nach der Geburt ihres Kindes bereits eine enge Bindung zu ihm aufbauen und zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich (bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes) bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen.
Aufgrund der umfassenden Regelungen zu Elternzeit (hinsichtlich der Freistellung) und Elterngeld (hinsichtlich der Vergütung) wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die EU-Kommission von der Einrichtung des Vaterschaftsurlaubs befreit.
Während in der sogenannten Vereinbarkeitsrichtlinie (Richtlinie 2019/1158/EU) lediglich bis zu vier Monaten Elternzeit vorgeschrieben sind (davon zwei Monate bezahlt), dürfen in Deutschland bis zu drei Jahre (davon 14 Monate bezahlt) in Anspruch genommen werden. Diese und andere Regelungen entsprechen den Ausnahmeklauseln der EU-Richtlinie (in diesem Fall Artikel 20 Absatz 6 und Absatz 7), welche die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung befreien, einen Vaterschaftsurlaub explizit vorzusehen.
Durch die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wurde die Bundesrepublik Deutschland also von der Einrichtung eines Vaterschaftsurlaubs befreit. Dennoch hatten sich die Regierungsparteien der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP unter Kanzler Olaf Scholz, bis 6. Mai 2025) mit dem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine zweiwöchige vergütete Freistellung nach Geburt eines Kindes für den Partner oder die Partnerin der Mutter einzuführen. Eine Umsetzung erfolgte aufgrund unterschiedlicher politischer Auffassungen innerhalb der damaligen Ampel-Regierung aber nicht.
Aktuell ist der "Vaterschaftsurlaub" - also die Betreuungszeit durch Väter - über die Regelungen zur Elternzeit abgedeckt. Somit werden seine Kosten über das Elterngeld vom Bund getragen.
Sollte doch noch ein expliziter Vaterschaftsurlaub in Deutschland eingeführt werden, müsste zunächst darüber entschieden werden, in welchem Gesetz (Elternzeitgesetz, Mutterschutzgesetz) er später verortet wird. Seine Finanzierung und administrative Ausgestaltung wären dann entweder an das Elterngeld oder an das Mutterschaftsgeld mit Arbeitgeberzuschuss angelehnt.
Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes, während das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Im Jahr 2022 beantragten fast 500.000 Väter Elternzeit. Würde der Vaterschaftsurlaub eingeführt und von all diesen Vätern in Anspruch genommen, fielen Milliardenbeträge für ihren Lohnausgleich an.
Bereits seit 2007 haben auch Väter gemäß § 15 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht auf Elternzeit. In dieser Zeit darf - in Teilzeit - unter bestimmten Bedingungen weitergearbeitet werden.
Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
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