Vertrauensarbeitszeit - wenn das Ergebnis zählt

Was ist Vertrauensarbeitszeit?

Im Mittelpunkt der Vertrauensarbeitszeit steht die Umsetzung von Zielvereinbarungen, nicht die Anwesenheitszeit der Mitarbeiter. Sie ist somit ein ergebnisorientiertes Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodell.

Der Arbeitgeber vertraut auf die eigenverantwortliche Einhaltung der Arbeitszeitverpflichtung des Arbeitnehmers. Ihm obliegen auch das Zeitmanagement und die Erfassung der Arbeitszeit. Dennoch steht die Anwesenheitszeit nicht im Vordergrund, sondern die Umsetzung von Zielvereinbarungen, Qualitäts- oder Ergebnisabsprachen. 

Durch eine höhere Eigenverantwortung soll eine stärkere Motivation und hierdurch eine Steigerung der Arbeitsleistung erreicht werden. 

Die gesetzlichen, arbeitsvertraglichen und tariflichen Vorschriften gelten als verbindliche Rahmenbedingungen.

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Der Arbeitgeber bestimmt bei der Vertrauensarbeitszeit lediglich, innerhalb welchen Zeitraums oder bis zu welchem Stichtag die vertraglich vorgegebene Anzahl an Wochenstunden erfüllt sein muss. Der Arbeitnehmer kann (gegebenenfalls in Abstimmung mit seinem Team) entscheiden, wann er seine Arbeit durchführt. 

Dennoch besteht weiterhin die Pflicht, den arbeitsvertraglich vereinbarten Stundenumfang abzuleisten. 

Die Entscheidungskompetenz der Beschäftigten über ihre Arbeitszeit kann zeitweise eingeschränkt werden, wenn betriebliche Gründe dies erfordern.

Vereinbarte Arbeitsaufgaben müssen sorgfältig und fristgerecht erledigt werden. Bei niedrigem Arbeitsaufkommen kann der Feierabend vorgezogen werden. Dem entsprechend wird bei hohem Arbeitsaufkommen das Ableisten von Mehrarbeit erwartet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten im Arbeitszeitkonto sind hierbei immer einzuhalten. 

Fristgerechte Auftragserfüllung ist bei Vertrauensarbeitszeit wichtig
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Welche rechtlichen Vereinbarungen gelten?

Grundlagen arbeitszeitrechtlicher Regelungen sind der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). 

Der Arbeitgeber hält in einem Arbeitsvertrag fest, dass Vertrauensarbeitszeit gilt. Weiter bestimmt er im Arbeitsvertrag den Umfang der in einem gewissen Zeitrahmen zu leistenden Arbeitszeit im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB

Gleichzeitig steuert er die Arbeit im Rahmen seines Direktionsrechts über eine Zielvereinbarung, die 

  • Projektaufgaben,
  • Arbeitsziele,
  • Zeitrahmen der Vertrauensarbeitszeit und
  • Fristen definiert. 

Kollektive Regelungen können auch in einem Tarifvertrag und in einer Betriebsvereinbarung ausgestaltet werden. Bei der Einführung von Vertrauensarbeitszeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 80 BetrVG). 

Die Einhaltung der gesetzlichen/tariflichen Arbeitszeitregelungen ist durch den Arbeitgeber zu überwachen. Bei Verstößen macht er sich strafbar.

Müssen Arbeitszeiten bei Vertrauensarbeitszeit aufgezeichnet werden?

Ja, alle Arbeitszeiten müssen erfasst werden. Dies betrifft insbesondere die Vertrauensarbeitszeit.

Die Aufzeichnungspflicht kann der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter delegieren. In diesem Fall muss er dafür sorgen, dass die Aufzeichnungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. Dazu hat er regelmäßig durch Stichproben zu kontrollieren, ob seine Mitarbeiter Überstunden bzw. Mehrarbeit geleistet haben. 

Der Arbeitgeber sollte die Durchführung der Kontrollen dokumentieren, um sie Aufsichtsbehörden bei Verlangen vorzeigen zu können.

Werden Überstunden bzw. Mehrarbeit bei Vertrauensarbeitszeit abgegolten?

Nicht generell. Vor Einführung der Vertrauensarbeitszeit sollte daher eine Vereinbarung getroffen werden, ob und wie ein Ausgleich von Mehrarbeit oder Überstunden erfolgt.

Eine pauschale Regelung in einer Betriebsvereinbarung über nicht näher bestimmte freie Arbeitstage ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 26. Juni 2019 entschieden. 

Arbeitgeber sollten daher möglichst bei Einführung der Vertrauensarbeitszeit festlegen, wann Arbeitnehmer angehäufte Mehrarbeits- bzw. Überstunden durch Freizeit ausgleichen oder finanziell abgelten dürfen. 

Für wen eignet sich Vertrauensarbeitszeit?

Vertrauensarbeitszeit ist insbesondere bei Home-Office- oder mobilen Tätigkeiten, in projektbasierten Dienstleistungsbereichen oder in der Forschung und Entwicklung sinnvoll. Schreibt der Arbeitgeber eine Kern-/Funktionszeit vor, handelt es sich um Gleitzeit, da der Mitarbeiter die Zeit in dem Fall nicht mehr frei einteilen kann.

Welche besonderen Anforderungen an Führungskräfte bestehen bei Vertrauensarbeitszeit?

Führungskräfte müssen das Zeitbudget und die Arbeitsaufgaben gerecht verteilen, Zielvereinbarungen formulieren und das Arbeitsergebnis bewerten - unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit.

Welche Vorteile bietet Vertrauensarbeitszeit?

Höhere Motivation und zufriedenere Mitarbeiter zählen zu den großen Vorteilen der Vertrauensarbeitszeit. Sie basiert auf Selbstständigkeit und Ergebnisorientierung der Beschäftigten und einer Vertrauens- statt Kontrollkultur. Auch entstehen in der Regel niedrigere Personalkosten und ein geringerer Verwaltungsaufwand.

Welche Nachteile können durch Vertrauensarbeitszeit entstehen?

Zu den großen Gefahren der Vertrauensarbeitszeit zählt die Ausweitung der Arbeitszeiten, um (zu hoch) gesteckte Ziele zu erreichen. 

Durch Überlastung sinkt die Arbeitsleistung. Wird das hohe Engagement durch Vorgesetzte nicht wahrgenommen oder besteht keine Ausgleichsmöglichkeit für Mehrarbeit, drohen überdies Konflikte. Aus der Mehrarbeit Einzelner entsteht oftmals ein Gruppenzwang. Mitarbeiter sind unregelmäßig erreichbar, manche Vorgesetzte erwarten jedoch, dass sie allzeit zur Verfügung stehen. Das Betriebsklima kann durch diese Vorgänge ebenso Schaden nehmen wie durch Mitarbeiter, die bei gleichem Lohn schlechtere Arbeit abliefern.

biduum® hilft bei der Umsetzung von Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit erfordert also neben umsichtigen und wertschätzenden Führungskräften großes Verantwortungsgefühl der jeweiligen Mitarbeiter. Auch sich selbst gegenüber, zum Beispiel durch das Vermeiden von allzu viel Mehrarbeit bzw. deren Nachweis.

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