Im Blog: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

18. Apr 2023

Die eAU soll eigentlich Ärzte wie Arbeitgeber entlasten. Noch hat sie aber ihre Tücken. Wir erklären den Ablauf und befassen uns mit den Kritikpunkten.

Was ist die eAU?

Hier geht's auf kürzestem Weg zu unserem aktuellen Blog-Beitrag eAU: Krankmelden für Fortgeschrittene.

Seit Januar 2023 gilt verpflichtend das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie ersetzt in den meisten Fällen den "gelben Schein" in Papierform.

Die eAU soll eigentlich die behandelnden Arztpraxen und die Personalbüros der Arbeitgeber entlasten und zugleich eine lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen gewährleisten.

Außerdem müssen erkrankte Arbeitnehmer nicht mehr selbst für die Weiterleitung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an ihre Arbeitgeber und ihre Krankenkasse sorgen. Eine tolle Sache also für alle Beteiligten.

Die Arztpraxen sollen ebenso wie die Personalbüros entlastet werden.

Foto: istock/#520410069/fotografixx

Verwirrung durch unterschiedliche Zuständigkeiten: Startschwierigkeiten bei der eAU.

Foto: istock/#1347724745/Davidovici

Leider hat die eAU aber auch ihre Tücken. Sie gilt nämlich nicht für alle Arbeitnehmer. Auch nicht für alle Krankenkassen. Schon gar nicht für alle Arten der Arbeitsunfähigkeit. Und genau hier beginnen die Probleme.

Sie entstehen auch durch unklare Zuständigkeiten und zu lange Übermittlungszeiten zwischen Arztpraxis, Krankenhaus, Krankenkasse und Arbeitgeber und münden vielerorts in einen nicht unerheblichen, bürokratischen Mehraufwand. 

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass eine umfassende Nachbesserung bei der eAU benötigt wird, um die angestrebten Erleichterungen für die Beteiligten zumindest langfristig ermöglichen zu können

Lesen Sie in unserem Blog-Beitrag eAU: Krankmelden für Fortgeschrittene, wie das System eAU funktioniert - und weshalb nicht nur viele Arbeitgeber, sondern auch manche Kliniken dieses derzeit noch mit alternativen Lösungen umgehen. 


Titelfoto: iStock.com/#1063774200/Paolo Cordoni

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