02. Dez 2024
Auch Ihr Krankenhaus muss ab 2025 die PPBV-relevanten Meldedaten an das InEK übermitteln! Mit dem neuen Modul PPBV/PPR 2.0 der SIEDA haben wir die Lösung für Sie.
Seit Januar 2025 müssen die von der PPBV (Pflegepersonalbemessungsverordnung) betroffenen Kliniken und Krankenhäuser (auch Ihres?) die erforderlichen Meldedaten an das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) übermitteln.
Diese Quartalsmeldung laut PPBV/PPR 2.0 ist verpflichtend für Krankenhäuser und Kliniken mit bettenführenden Stationen der somatischen Versorgung. Sie muss ab 2025 parallel zur Quartalsmeldung gemäß PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) abgegeben werden.
Wie bereits für die PpUGV, haben wir auch für die PPBV eine Lösung entwickelt, die Ihnen beim Erstellen der erforderlichen Quartalsmeldungen hilft. Mit dem Modul PPBV (PPR 2.0) können Sie bequem die Ist-Daten Ihrer Mitarbeiter exportieren, auswerten und mit den für den Meldebereich veranschlagten Vollzeitäquivalenten abgleichen.
Ergänzt wird diese Export- auf Wunsch durch eine Import-Funktion: So können PPBV (PPR 2.0)-relevante Daten direkt aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS gezogen und bei den Planungsprozessen berücksichtigt werden. (Import- und Export-Funktion sind jeweils lizenzpflichtig.)
Sie sind noch kein SIEDA-Kunde, interessieren sich aber für unsere Dienstplan-Software OC:Planner und deren Module? Gerne beraten wir Sie - auch im Rahmen einer Live-Demonstration.
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