23. Jun 2022
In der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) sind personelle Mindeststandards definiert. Kritiker werfen ihr mangelnde Flexibilität vor.
Die seit 2020 geltenden Vorgaben der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) stehen in der Kritik. Gesetzesreformen, Neubewertungen und Studien sollen beim Nachjustieren helfen. Ob dies den betroffenen Klinikbetreibern genügt, bleibt fraglich.
Hier geht's auf kürzestem Weg zu unserem Blog-Beitrag PPP-RL: Das Leben ist eine Baustelle.
Die PPP-RL soll dabei helfen, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern. Eines der Mittel zum Erreichen dieses Ziels ist die Vorgabe eines personellen Mindeststandards in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.
Wie der für die PPP-RL verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) betont, stelle sie aber kein Mittel zur Berechnung des tatsächlichen Personalbedarfs in den klinischen Fachbereichen dar, sondern gebe lediglich eine Besetzungsuntergrenze vor.
Die PPP-RL sei zu starr und der Bürokratieaufwand zu hoch, monieren die Betreiber der betroffenen Krankenhäuser. Ihre Personalkosten steigen infolge der Regelungen an - auch deshalb, weil bestimmte Bereiche und Therapieformen durch die PPP-RL stärker gewichtet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zeigt sich offen für Kritik. Und stellt Nachbesserungen in Aussicht. Sie werden unter anderem auf Erkenntnissen basieren, die der G-BA aus laufenden Forschungsprojekten gewinnt. So wird etwa das so genannte Plattform-Modell auf seine Eignung hin untersucht, den Personalbedarf in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu errechnen.
Alles Wissenswerte zur PPP-RL und den bei Unterschreiten der personellen Mindestvorgaben drohenden Sanktionen erläutert Ihnen unser Blog-Beitrag PPP-RL: Das Leben ist eine Baustelle.
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