01. Apr 2025
Worin liegen die Chancen der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 und welche Probleme birgt sie? Unser Blog-Beitrag gibt Antworten auf diese und weitere Fragen zur PPBV/PPR 2.0.
In der Vergangenheit hatten wir schon mehrfach über den Pflegenotstand und andere Themen aus der Krankenpflege berichtet – unter anderem über die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0. Sie sollen zu einer Verbesserung der Pflegequalität beitragen.
Doch das Projekt PPBV hat auch seine Tücken. In der Vergangenheit warfen Kritiker der Verordnung bereits vor, dass sie ungeeignet zur Gewinnung der so dringend benötigten Pflege(fach)kräfte sei. Sie bemängelten außerdem, dass der Bürokratieaufwand weitere, für die Pflege der Patienten benötigten Kapazitäten binde und den Personalmangel schlimmstenfalls sogar verstärken könne.
Im Januar 2025 mussten die nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und Kliniken der somatischen Versorgung erstmals eine so genannte Quartalsmeldung gemäß § 1 Absatz 2 PPBV an das für die Prüfung zuständige Institut InEK abgeben; Ende April 2025 steht die nächste Quartalsmeldung an. In sie fließen personelle Sollbesetzungen ebenso ein wie die Ist-Personalbesetzung der entsprechenden Stationen. Bei Nichtabgabe der Quartalsmeldung an das zuständige Prüfinstititut InEK drohen Sanktionen.
Welche Leistungen über die PPR 2.0 erfasst werden und welche weiteren Ziele sie verfolgt, lesen Sie in unserem Blog-Beitrag PPR 2.0: Jetzt geht’s los. Darin erfahren Sie auch, wie Sie mit der Software der SIEDA die Auswertung der Ist-Personalbesetzung automatisieren - und so Sanktionen vorbeugen - können.
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