PPBV (PPR 2.0)-Quartalsmeldung? Kein Problem!

19. Nov 2024

Ab Januar 2025 müssen Krankenhäuser eine Quartalsmeldung gemäß PPBV (PPR 2.0) abgeben, falls sie über bettenführende Stationen der somatischen Versorgung verfügen. Wir bieten die Lösung für diese Aufgabe!

Sanktionen? Keine Angst!

Viel wurde über die PPR 2.0 gesprochen und geschrieben, - auch wir berichteten in mehreren Blog-Beiträgen über sie -, nun wird es für die betreffenden Kliniken und Krankenhäuser ernst: Im Januar 2025 muss erstmals eine entsprechende Quartalsmeldung elektronisch an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) übermittelt werden. Bleibt diese Meldung aus, drohen möglicherweise zukünftig Sanktionen.

So weit lassen wir es nicht kommen! Wie bereits für die PpUGV, haben wir auch hierfür eine Lösung entwickelt: Unser neues, lizenzpflichtiges Modul PPBV (PPR 2.0) und dessen Auswertungen stehen unseren Kunden bei Datenabgleichen und den Meldungen an das InEK zur Seite und helfen ihnen natürlich auch bei der PPBV-konformen Dienst- und Personaleinsatzplanung mit dem OC:Planner. (Für die Import-Funktion ist eine zusätzliche Lizenz erforderlich.)

Das Modul PPBV (PPR 2.0) der SIEDA  hilft bei Quartalsmeldung und Personaleinsatzplanung.

Workshops zur Umsetzung der PPBV (PPR 2.0)

Wie das funktioniert, erläutern wir gerne im Rahmen eines unserer kostenlosen Kundenworkshops zur Umsetzung der PPBV (PPR2.0) und informieren unsere Kunden über den aktuellen Stand der Anbindung an den OC:Planner/ORBIS-Dienstplan:

Melden Sie sich am besten gleich an, denn das Interesse ist groß und die maximale Teilnehmerzahl schnell erreicht!

Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Workshop begrüßen zu dürfen. 


Fotos: iStock.com/dragana991 - iStock.com/Spotmatic 

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