17. Jan 2022
Die Orthopädie zählt ab 2022 zu den neuen Meldebereichen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV).
Hier geht's auf kürzestem Weg zu unserem aktuellen Blog-Beitrag PpUGV 2022: Neues Jahr, neue Bereiche.
Im Vorjahr wurden die in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgesetzten, als pflegesensitiv definierten Bereiche um die Allgemeine Chirurgie, die Innere Medizin, die Pädiatrie und die Pädiatrische Intensivmedizin ergänzt.
2022 bringt weitere, fachspezifische Unterteilungen und neue Meldebereiche mit sich. Pflegepersonaluntergrenzen gelten zwingend künftig auch für die Orthopädie, die Gynäkologie und Geburtshilfe, die Spezielle Pädiatrie und die Neonatologische Pädiatrie.
Seit Einführung der PpUGV wird von verschiedenen Seiten Kritik an ihr geübt. Insbesondere die Krankenhausträger bemängeln den hohen Verwaltungsaufwand und steigende Kosten. Die Gewerkschaft ver.di befürchtet den Effekt von Personalverlagerungen und Umbelegungen statt der erhofften Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte.
So sei die PpUGV kein wirksames Instrument zur Abhilfe des Personalmangels in der Pflege. Über dessen Hintergründe hatten wir bereits im vergangenen Jahr in unserem Blog-Artikel Pflegenotstand 2021: Macht die Pflege endlich attraktiv! berichtet.
Unser neuester Blog-Beitrag PpUGV 2022: Neues Jahr, neue Bereiche verschafft Ihnen einen Überblick über die alten und neuen Meldebereiche, deren Kennzahlen, die wichtigsten Kritikpunkte und das alternative Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0.
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