02. Feb 2023
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wurde um drei neue Meldebereiche erweitert - unter anderem um die Rheumatologie.
Hier geht's auf kürzestem Weg zu unserem aktuellen Blog-Beitrag PpUGV 2023: Drei neue Bereiche und eine Alternative?
Im Vorjahr wurden die in der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) festgesetzten, als pflegesensitiv definierten Bereiche um die die Orthopädie, die Gynäkologie und Geburtshilfe, die Spezielle Pädiatrie und die Neonatologische Pädiatrie ergänzt.
Zum Januar 2023 stießen drei weitere Meldebereiche zu den bereits definierten hinzu. Somit gelten künftig auch für die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, die Rheumatologie und die Urologie zwingend Pflegepersonaluntergrenzen.
Überdies wird der Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe entlastet und der Anteil der Hebammen in der Tag- bzw. Nachtschicht berücksichtigt.
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Seit Ihrer Einführung erntet die PpUGV von verschiedenen Seiten negative Kritik. Die Gewerkschaft ver.di hat daher gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) in den vergangenen Jahren an einer Alternative gefeilt. Inzwischen wird die so genannte PPR 2.0 im Modellversuch getestet und soll die PpUGV nach dem Willen ihrer Erfinder bald ablösen.
Ob und wann dies geschieht, hängt vor allem davon ab, ob sich die PPR 2.0 in der Praxis bewähren wird. Und ob sie tatsächlich eine genauere Berechnungsgrundlage für den zu erwartenden Pflegeaufwand und den entsprechenden Personalbedarf darstellt als die viel gescholtene PpUGV.
Unser neuer Blog-Beitrag PpUGV 2023: Drei neue Bereiche und eine Alternative? verschafft Ihnen einen Überblick über die alten und neuen Meldebereiche und deren Kennzahlen.
Die wichtigsten Kritikpunkte an der PpUGV sowie weitergehende Informationen über das alternative Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 finden Sie in unserem vorangegangenen Blog-Artikel PpUGV 2022: Neues Jahr, neue Bereiche.
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