24. Jun 2021
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) präsentiert sich 2021 in überarbeiteter Form.
Hier geht's auf kürzestem Weg zu unserem aktuellen Blog-Beitrag PpUGV 2021: Was ist neu?
Im vergangenen Jahr wurden die in der PpUGV festgesetzten Pflegepersonaluntergrenzen befristet ausgesetzt. Damit sollten die Klinik-Verwaltungen während der Versorgung der Covid-19-Patienten der ersten Corona-Welle entlastet werden.
Nachdem die Krankenhäuser schrittweise den Regelbetrieb wieder aufgenommen hatten, traten zunächst die Pflegepersonaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie zum 1. August 2020 wieder in Kraft. Andere Pflegebereiche folgten zum Februar 2021 und wurden um vier weitere, als pflegesensitiv definierte Bereiche ergänzt - unter anderem die Pädiatrie.
Die Einhaltung der PpUGV in der Dienstplanung ist zeitaufwändig und kostenintensiv. Kein Wunder also, dass sie von Anfang an umstritten war. Selbst ihr Aussetzen im vergangenen Jahr sorgte nicht überall tatsächlich für die beabsichtigte, administrative Entlastung. Im Gegenteil, oftmals mussten eigentlich automatisierte Planungen und Dokumentationen händisch durchgeführt werden.
Kritik erfährt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung von verschiedenen Seiten. Klinikverbände bemängeln deren Berechnungsgrundlagen ebenso wie Gewerkschaften - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Beide Seiten empfinden die PpUGV darüber hinaus als unwirksames Instrument, um dem Personalmangel in der Pflege abzuhelfen, den wir bereits im Mai in unserem Blog-Artikel Pflegenotstand 2021: Macht die Pflege endlich attraktiv! beschrieben haben.
In unserem aktuellen Blog-Beitrag PpUGV 2021: Was ist neu? finden Sie alle Informationen über die als pflegesensitiv definierten Meldebereiche, die Inhalte der Kritik und dem von ver.di in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) entwickelten Instrument zur Personalbemessung für die Pflege.
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