Jugendarbeitsschutz - behütet ins Arbeitsleben

Was besagt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die arbeitsrechtlichen Belange, die in Verbindung mit der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen stehen. 

Von Bedeutung sind zudem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie das Arbeitszeitgesetz. Für Personen ab 18 Jahren gilt das Arbeitsschutzgesetz

Welches Mindestalter gilt für Beschäftigungen?

Die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist generell verboten (§ 5 Abs. 1 JarbSchG). Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren.

Diese dürfen tätig werden (§ 5 Abs. 2JarbSchG):

  • zu beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen Zwecken
  • für ein Betriebspraktikum während der Vollzeitschulpflicht
  • zur Erfüllung einer richterlichen Weisung und
  • bei leichten Tätigkeiten wie Botendiensten (2 Stunden täglich).

In den Schulferien dürfen 13- bis 17-Jährige für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.

Auch beim Jugendarbeitsschutz gibt es Altersgrenzen
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Welche Arbeiten sind für Kinder ab 13 Jahren geeignet?

Kinder über 13 Jahre dürfen nicht jede Art von Arbeit verrichten. Die Kinderarbeitsschutzverordnung reguliert, welche Art von Arbeit erlaubt ist.

Welche Arbeiten sind Jugendlichen verboten?

Auch für Jugendliche gilt: Nicht jede Arbeit ist erlaubt. Ausgeschlossen sind beispielsweise Tätigkeiten, welche die Gesundheit der Jugendlichen gefährden.

Um die Arbeitssicherheit und die Gesundheit nicht zu gefährden, verbietet das Gesetz Jugendlichen unter 18 Jahren Tätigkeiten

  • am Fließband oder im Akkord.
  • die ihre körperliche Leistungsfähigkeit überfordern oder physisch belastend sind.
  • Arbeiten, die ihre psychische Leistungsfähigkeit überfordern und die mit Unfallgefahren verbunden sind aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins (zum Beispiel Gabelstaplerfahren, Bedienung von Maschinen).
  • die Schädigungen durch Lärm, Erschütterungen oder Strahlen hervorrufen können.
  • die sie Gefahrstoffen, Schadstoffemissionen, außergewöhnlicher Hitze oder Kälte aussetzen.
  • die sie sittlich gefährden könnten.

Minderjährige Ferienjobber dürfen nicht körperlich anstrengende Tätigkeiten verrichten.

Welchen Arbeitszeit-Regelungen unterliegen Kinder und Jugendliche?

Bei der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen müssen Kriterien wie etwa maximale Arbeitszeiten und Feiertagsarbeit sowie die Einhaltung von Pausenregelung und Ruhezeiten berücksichtigt werden.

Einsatzzeiten

Jugendliche dürfen nur zur Tagesarbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr eingesetzt werden (§ 14 ArbSchG). Nachtarbeit und Arbeit während der Unterrichtszeit sind verboten. Ab 16 Jahren gelten für Bestimmte Branchen (z.B. Bäckereien) abweichende Regelungen.

Die Schichtzeit (Arbeitszeit zuzüglich Ruhepausen) darf zehn Stunden nicht übersteigen.

Tages- und Wochenarbeitszeiten

Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen maximal acht Stunden täglich arbeiten und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 Abs. 1JArbSchG). Das Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt grundsätzlich Arbeit an mehr als fünf Tagen pro Woche (§ 16 Abs. 2 JArbSchG). Es gibt jedoch Ausnahmen, die in § 7 ArbSchG definiert sind. Auch sind Branchen wie Krankenhäuser oder landwirtschaftliche Betriebe ausgenommen.

Pausenregelung

Minderjährige Jugendliche müssen spätestens nach viereinhalb Stunden eine Pause einlegen. 

Ihnen stehen zu:

  • für jede Pause eine Mindestlänge von 15 Minuten,
  • eine Pause von 30 Minuten nach viereinhalb Stunden,
  • eine Pause von 60 Minunten nach sechs Stunden.
Pausen und Ruhezeiten sind Bestandteile des Jugendarbeitsschutzes
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Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen Heiligabend und Silvester nur bis 14 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur in bestimmten Branchen beschäftigt werden. Sie bekommen dafür an einem oder mehreren anderen berufsschulfreien Tagen frei (§ 16 und 17 Abs. 2 JArbSchG). Arbeitsfrei bleiben immer der zweite Weihnachtstag, Neujahr, der Ostermontag und der Tag der Arbeit (§ 18 JArbSchG).

Ruhezeit

Jugendlichen muss nach Beendigung der Arbeit eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden gebilligt werden. 

Mehrarbeit

Außer in Notfällen dürfen Jugendliche keine betriebsbedingte Mehrarbeit leisten. 

Welche Urlaubsregelungen gelten für Minderjährige?

Der Mindesturlaub ist ebenfalls im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Je nach Alter erhalten Minderjährige zwischen 15 und 25 Urlaubstage.

Welche Regeln gelten bezüglich des Gesundheitsschutzes?

Das Gesetz sieht für den Schutz der Gesundheit eine Reihe an ärztlichen Untersuchungen für Jugendliche vor, dazu gehören Erst-, Nach- und Ergänzungsuntersuchungen (§32 ff. JarbSchG). Für diese muss der Arbeitgeber den Jugendlichen freistellen (§43 JarbSchG) und das Entgelt weiterzahlen.

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